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5. Die Oberkammer
gelegenheit der sachen sein gebüer und tax davon. Item sollen auch durch
ihne remanenzer alle gerhabschafft , khürchenraittung , testament , inventa-
ria und dergleichen, doch ohne versaumbung seines diennsts und wan es mit
verwilligung des herrn praelathen oder herrn oberkhellers beschicht, beÿ
denen underthanen (doch allein in den dorffschafften dits seits der Thonau
und Enzerstorff endthalb der Thonau zuverstehen) gestelt, geschriben und
aufgericht werden. Davon ihme ebenmessig die tax , doch ohne sonderlichen
beschwär der underthonen zuegehören.
[§ 18]
Achzehenten soll grundtschreiber auch jährlich nach dem neüen jahr dem xx
herrn praelathen oder yy oder oberkheller wegen aufnemmung der kürchen-
raittungen ermahnen, auf daß volgendts denen zöchleithen tag undt stundt
zu solcher füernemmung benennt, die empfang und außgaben sollen gegen-
einander vleisßig gehalten, die mengl darÿber gemacht und den jenigen,
so es zuveranthwortten, zu ihrer erleütterung hinauß geben, damit denen
gottsheüsern ichtes vergeben undt entzogen werden möge.
[§ 19]
Neundzehenten, item so soll grundtschreiber ebenmesßig und jährlichen
vor Laurenzi wegen aufnehm- und bestellung der hüetter in die weingär-
ten am Nußperg , Grinzing , Sifering , Sallmanstorff , Töbling , Ottakhrin und
Meÿrling auch in khein vergessenhait stöllen, dem zz herrn praelathen oder
herrn oberkheller anzumahnen, damit solche hüetter in des herrn praela-
then behaußung zu Wienn aaaoder ober cammer alhieaaa auf ain gewisen
tag und stundt neben ihren pürgen und perckhmaistern beschüden khinnen
werden. Im fahl aber bbbherr praelath bbb, herr oberkheller oder ein anderer
geistlicher beÿ solcher aufnemung selbst nit sein künnen ccc, solle sich alßdan
grundtschreiber in den alten hüetter registern mit mehrerm ersechen, wie
und waß gestalt sich berührte hüetter zuverhalten und waß ihnen für ein
jurament fürzuhalten ist, auf daß dem gottshauß, dessen alt herkhommen,
freÿhaiten und perckhtätungen , noch alles forthan ruebigelichen erhalten
werden möge. dddHat also grundtschreiber beÿ solcher aufnemung sonder-
lich dahin zugedenkhen, daß er ainichen verbürgten und angenomenen
hüetter , dessen pürgen oder perckhmaistern auf der herrn von Wien be-
gehren, auf ihr rathauß stellen sollte, sondern ihne den hüettern solches
jederzeit beÿ hoher straff verbieten und undersagen wolle.ddd
xx in A ′ ergänzt: gnedigen
yy irrtümlich ein oder zuviel, in A ′ gestrichen
zz folgt in A ′: gnedigen
aaa –aaa A ′: oder wo es sich thuen last
bbb –bbb in A ′ gestrichen
ccc A ′: künte
ddd –ddd in A ′ gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848