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Edition
[§ 20]
Zwainzigisten, dieweil aber nicht alle zuefallende sachen, so einem grundt-
schreiber des gottshauß notturfft nach zuhandlen gebüren, in schrifft ge-
stelt werden khünen, so soll er demnach, nach gelegenhait der sachen, die
notturfft selbst mehrers bedenkhen und handlen, wie er sich dann derent-
wegen gegen den herrn praelaten zu reversiern hat. Dagegen sollen ihme
neben vorgesezten canzlei taxen und ordinari officier taffel sechzig gulden
besoldung , eeewie auch aines pueben underhaltungeee passiert und erfolgt
werden. Der herr praelath helt ihm auch bevor, die instruction zumindern,
zumehrern und nach gestalt der sachen zuverandern, wie es die gelegenheit
jederzeit geben würdt. Wo es sich aber begäbe, daß sich genuegsambe ur-
sachen zuetriegen und daß der herr praelath ihne fffJacob Steigerwaldt fffggg
zue solchem dienst nit lennger gebrauchen, sondern verändern wolt, oder
er lenger zue dienen nit willens währ, so werden ihnen ihr g(naden) ain
quatember vor außgang deß jahrs oder er Steigerwaldt hhhdeßselben gleichen
aufsagen. Zu uhrkhundt ist dise instruction mit obgemelt herrn praelaten
cleinern praelatur innsigl und gewöhnlichen underschribenen handtschrifft
verförttigt und mehrberiehrtem Jacoben Steigerwalt angehendigt worden.
[E]
Actum Closterneüburg den 15. Octobris a(nn)o 1647.
[L.S.] Rudolph brobst m.p.
57.
Instruktion für den Grundschreiber von Propst Sebastian
Klosterneuburg, 1684 September 11
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – P – 19 §§ – E.
Überlieferungsform: gesiegelte und unterschriebene Ausfertigung.
[R]
Instruction des fürstl(ichen) stiffts St. Leopoldi und gottshauß unser lieben
frauen zu Closterneüburg grundtschreibers
[P]
Instruction
des fürstl(ichen) stiffts St. Leopoldi und gottshauß unser lieben frauen zu
Closterneüburg grundtschreibers .
eee –eee in A ′ gestrichen
fff –fff A ′: grundtschreiber
ggg folgt gestrichen: zue solchem diennst
hhh A ′: grundtschreiber
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848