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Edition
geldern (welches allzeit durch ain oberkheller , so dergleichen gelder in sei-
ner verwahrung hat, beschehen solle), ain solche ordnung gehalten, daß das
gottshauß mit landtsgebreüchigen verzicht quittungen versichert und auch
wan solche gelder erlegt, umb gueter nachricht willen in dem waisenbuech
durch ihne grundtschreiber beÿgeschriben werden. Item, so auch abwesen
des herrn praelatens und oberkhellers schwär handlungs sachen fürfiellen
und aufschub nicht lieden, soll grundtschreiber neben herrn dechant oder
einen andern geistlichen, auch in allweg herrn hoffmaister alß obristen offi-
cier (auf welchen er ohne daß seinen respect zu haben schuldig) darumben
zu rath nehmen, damit er ihme seinen verstandt und wissenschafft nach
guette assistenz laiste und dem gottshauß nichts praejudicierliches entstehe
oder sonsten ichtwas möchte vergeben werden.
[§ 4]
Vierttens soll er vormittag täglich nach siben und umb ain uhr nachmittag
von dem herrn oberkheller die schlüssl zue der obercammer durch einen
schreiber abfordern lassen, neben remanenzer und andern cantzleÿ schrei-
bern auf die obercammer gehen und hat vormittag biß auf aÿlff uhr und
nachmittag von ain biß auf vier uhr des gottshauß geschefft zu handlen, was
er nun unnter solcher zeit mit denen erscheinenden partheÿen in beÿwesen
aines herrn oberkhellers zu handlen, solle alles mit glimpff und beschaiden-
heit beschehen.
[§ 5]
Fünfftens seint ihme remanenzer und schreiber allein zur schreibung des
gottshauß geschäfften (sonst aber in allweg herrn oberkheller , alß der dis
orths des herrn praelaten persohn repraesentiert) underworffen, welche er
aber in einer solchen zucht und ordnung zuhalten schuldig, damit kheiner
ohne des herrn oberkhellers erlaubnus über obernente stunden sich von
seiner verrichtung absentiere.
[§ 6]
Sechstens, so baldt die möstbeschreibung ihre endtschafft erraicht, die
schranckhen allenthalben geöffnet und abgelegt und die register von denen
zehentschreibern allenthalben übergeben werden, so sollen solche beschrei-
bungs register durch den herrn oberkheller und ihme das oberhalb dem
remanenzer und das unterhalb dem oberschreiber zugestelt und alles ernsts
eingebunden werden, damit sie solche wie gebreüchig in ein neues zehent-
buech eintragen. Nach vollendung desselben, er grundtschreiber selbst fleis-
sig collationiren und volgendts jedem, insonderheit der jährlichen pactation
nach, auf möst oder maisch in zehent , pergrecht , grundtdienst und zünß sein
abraittung fleissig stellen, damit nichts übersehen und weder dem gottshauß
zu khurtz, noch dem zehetner zu nachent geraith werde. Wie dan nach
völliger abraittung derselben zehetbüecher grundtschreiber , ehe und zuvor
man ins lesen verraist, solche selbst revidiren und überraithen solt. Ent-
zwischen solt remanenzer und oberschreiber dahin gehalten werden, damit
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848