Page - 342 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 342 -
Text of the Page - 342 -
Edition
verrichtungen, weder freündt- noch feindtschafften suechen undt seines
aÿdtspflicht dis orths wohl in acht nehmen, wie er dan auch ohne des gnedi-
gen herrn praelaten oder desselben nachgeordneten oberkhellers vorwissen
und erlaubnus ainige handlung fürzunehmen und in der wochen seines ge-
fallens seinen aigenen geschäfften nachzuraisen und entgegen des gottshauß
negotia erligen zulassen in geringsten nit befuegt sein solle.
[§ 12]
Zwölfftens, alle mallefiz- und straff-sachen , auch grein- und injuri-händl ,
so beÿ der obercammer fürkhommen mögten, hat er grundtschreiber nit,
sondern herr praelath selbst oder dessen nachgesezter oberkheller neben
dem hoffmaister daselbst auf der rändtcammer abzuhandlen und die straf-
fen berührter hoffmaister zu verraithen.
[§ 13]
Dreÿzehentenss, von aufrichtung der verträg solle grundtschreiber die ar-
men underthanen nit allein mit der tax , sondern auch anderwerts nit be-
gehren zu undertruckhen oder mit unrechtmessigen auflagen wider altes
herkhommen beschweren, nit weniger der proportion nach von dennen
khauffbriefen ein leidenliches alß von 100 fl für höchsten tax 1 fl und nit
mehr einnehmen. Benebens auch im geringsten nit sich undertstehen eini-
gen vertrag oder kauffbrief (welche alle durch ain oberkheller anstatt des
herrn praelaten von grundtobrigkheit wegen müessen verferttigt werden)
ausser der ober cammer hinaußzugeben und etwoh ainem verdenckhlicher
weiß mitthaillen von disen dan ihme die zween und denen bestelten cantzleÿ
schreibern in die püxen allzeit der dritte thail tax gebühren thuet.
[§ 14]
Vierzehentens, ebenmessig von eröff-, ratificier- und einschreibung eines
testaments gebührt ihme grundtschreiber vier und zwaintzig khreützer und
denen schreibern zwölff kreützer, die begehrten abschrifften aber, sie seÿen
lang oder khurtz, werden taxiert p. 45 kr, davon ihme zween undt denen
schreibern der dritte thail zugehört.
[§ 15]
Funffzehentens, item von jedweder gewöhr den grundtstuckhen und persoh-
nen nach zu rechnen, gebührt dem herrn praelathen jedesmahls achzehen
kreützer, so in das geföhlbuech eingeschriben und zuverraithen ist und vier
kreützer ihme grundtschreiber für sein thail. Ebenmessig ist in verkhauf-
fung der behausten grundtstuckhen dem herrn praelaten allzeit von ainem
gulden oder pfundt ain kreützer zuverraitthen und dem grundtschreiber
gebührt von beeden partheÿen jeder vier kreützer zu sein theil. Gleicher-
massen ist es auch mit außferttigung der versatzbrieff zuhalten.
[§ 16]
Sechzehentens, von einem geferttigten gewöhr außzug gebührt sich zwölff
khreützer, wie auch 6 kr außleeh- und 6 kr einschreib-gelt tax , davon dem
grundtschreiber zween und denen schreibern auch der dritte thail gehörig.
342
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848