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5. Die Oberkammer
So aber beÿ der gewöhr ein khauff oder thausch, werden 8 kr geraith, welche
dem grundtschreiber allein gehören. Von ain gebuhrtsbrieff ist 6 fl gebührt,
davon ihro hochw(ürden) und gnaden sigil gelt 1 fl 30 kr, den schreibern
1 fl, der überrest h(errn) grundtschreiber , darzue muest er das käpsl und
pergament schaffen. So offt aber jemandt daß grundtbuech aufschlagen
und ainer gewöhr , testament , sipschafft und dergleichen nachsuechen läst,
gebührt denen schreibern allezeit dreÿ kreützer. Von jeder bewilligungs zettl
wegen schätzung, rainung und stainung die tax achtzehen khreützer, davon
dem grundtschreiber zween und den schreibern der dritte theil gehörig. Von
solchen obbesagten taxen hat der remanenzer khein theil. Wan sich aber
crida abhandlung zutragen, hat er vom anschlag und publicierung dersel-
ben nach gelegenheit der sachen sein gebühr und tax davon. Die tax vom
vidimirten testaments extract ist 18 kr, für ain beschaidt zu prothocolliren
6 kr, von fürzuhalten vom fol 7 ½ kr, für ein decret 18 kr, von schätz zettl
abschrifft 18 kr, vom ansatz für die geferttigte attestation, wie auch für
die cassierung von jeder gewöhr 18 kr, von satz cassierung 18 kr, von notln
fürzuschreiben wie auch cassiren, von jedem folio 18 kr, wegen tödtschein
oder schadtloßschreiben nach der bemüehung von 18 biß höchst 30 kr, für
ain planckh patent ain gulden 30 kr, ausser der Sallmanstorffer , so geben
24 kr, vom grossen hueth patent 24 kr, von den klainen huetzettln 12 kr, hat
allenthalben der grundtschreiber 2 und die schreiber 1 thail. Item sollen
auch durch d remanenzer alle gerhabschafft , khirchenraittung , testament ,
inventaria und dergleichen, doch ohne versaumbung seines diensts und wan
es mit verwilligung des herrn praelaten oder herrn oberkhellers beschicht,
beÿ denen underthanen (doch allein in den dorffschafften ditsseiths der Tho-
nau und Entzerstorff enthalb der Thonau zuverstehen) gestelt, geschriben
und aufgericht werden. Davon ihme ebenmessig die tax , doch ohne sonderli-
chen beschwär der underthanen zugehören.
[§ 17]
Sibenzehentens soll grundtschreiber auch jährlich nach dem neuen jahr dem
gnedigen herrn praelathen oder oberkheller wegen aufnehmung der kirchen
raittungen ermahnen, auf das volgendts denen zöchleüthen tag und stundt
zu solcher fürnehmung benent, die empfang undt außgaben sollen gegen-
einander fleissig gehalten, die mängl darüber gemacht und den jenigen,
so es zu verantwortten, zu ihrer erleütterung hinaußgeben, damit denen
gottsheüsern ichtes vergeben und entzogen werden möge.
[§ 18]
Achzehentens, item so soll grundtschreiber ebenmessig und jährlichen vor
Laurentÿ wegen aufnehm- und bestellung der hüetter in die weingartten am
Nusperg , Grinzing , Sifering , Sallmanstorff , Töbling , Ottakhrin und Maÿr-
d folgt gestrichen: ihne
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848