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5. Die Oberkammer
durch jedes dorffs gesezten richter mit vorhero an ihne abgehenden bevelch
auff die ober cammer geschafft unnd zur bezahlung gestelt werden.
[§ 6]
lUnnd dieweiln auch zum sechsten der remanenzer von der canzleÿ tax ,
so denen andern schreibern völlig [überlassen] würdet, kheinen thail nit
einzunemben hat, als wird ime vom herrn praelaten aus guetem willen
unnd genadt unnd damit er desto fleissig- unnd embsiger seinem dienst
abwartte unnd verrichte (außer seiner nachvolgenden jehrlichen besoldung )
für sein biball unnd einkhomben m bewilligt unnd zugelassen, das, wann
sich crida hanndlungen zuetragen, das er von anschlag unnd publicierung
derselben nach gelegenheit der sachen sein tax davon haben solle, item auch
alle khirchen raittungen , gerhabschafft raittungen , testamenta , ninventarÿ
unnd dergleichenn (doch ohne versaumbnus seines diensts dann mit einwil-
ligung des herrn praelatens unnd herrn oberkhellers ) sollen durch ihne (die
dorffschafften aber nur auff disem lanndt unnd allein Enzerstorff unter dem
Pisenberg enthalb der Thonau zuverstehen) gestelt, geschriben unnd aufge-
richt, die tax davon aber von ime leidenlich o begert unnd die underthanen
damit wider altes herkhomben nit beschwert werden p.
[§ 7]
qZum sibenden demnach etwo vorhero manigmal die gewesten remanenzer
unnd schreiber denen partheÿen, so dem gottshauß zu zehenten schuldig,
die beschreibungen irrer fexungen (vor der abraittung) durch gunst unnd ge-
schankh willen heimblichen hinaußgeben, dadurch dan grosse irrung unnd
disputat erwachsen, alß wirdt ime remanenzer , wie auch allen schreibern
hiemit alles ernsts anbevohlen, das sie beÿ irren aÿd unnd gewissen khainer
partheÿ, wer die auch seÿe, ihre beschribene fexung, weder durch gunst
noch geschankhnus willen nicht hinauß geben noch vertrauen, sonndern die
selben, da dergleichen von ime begert wurde, zu unnd auff die abraittung
weisen, damit die büecher in gueter ordnung, altem gebrauch nach verblei-
ben migen.
[§ 8]
Unnd damit schließlichen berüerter rGeorg Kirchstetter r dise ime gegebe-
nen instruction gehorsamblich nach zugleben hab, alß solle ime jehrlichen
l in A ′ Marginalie am linken Rand: bleibt
m unsichere Lesung wegen eines Tintenflecks
n –n in A ′ gestrichen, stattdessen unten ergänzt: und inventaria (von welchen letstern er mit
denen schreibern zur helffte thaillen solle)
o in A ′ gestrichen, stattdessen am linken Rand ergänzt: der alten gewohnheit nach
p in A ′ unten ergänzt: ausser diser specificirten sachen aber in dienung der partheÿ,
absonderlich waß daß grundtbuch betrüfft, sich nit verdächtig machen
q in A ′ Marginalie am linken Rand: bleibt
r –r in A ′ gestrichen, stattdessen am linken Rand ergänzt: remanenzer
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848