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5. Die Oberkammer
[P]
Instruction ,
waßmassen der hochwürdig, in Gott geistlich herr, herr Rudolph , brobst
unser lieben frauen gottshauß zu Closter Neuburg etc. dem Eliasen Mackh ,
gebürtig von Praunau auß a Beÿrlondt , zu ainem remanenzer und diener
angenomben und wie er sich in seinen verrichtungen zuverhalten hat.
[§ 1]
Erstlichen und vor allen dingen solle er dem herrn praelathen mit allen
treuen aidlich unterworffen sein, seinem dienst vleisig zu auffnembung des
gottshauß nuzes verrichten, waß ihme von wohlgedachtem herrn praelathen
auch ausserhalb der cammer anbevolchen wirdet, demselben gehorsambli-
chen nachkhomben.
[§ 2]
Anderten solle er die schulden- und remanenzpüecher in gueter ordnung
halten, die fexungen jährlichen auß denen zehentbüechern nemben und in
dieselben mit fleiß eintragen, hernach darauf jedwedern, so remanenzen
hat oder ville seiner grundtstukhen solche zuhaben und zu specificiern
bedürfftig, den zehet neben dem gebührlichen perkhrecht und grundtdienst
ordentlich und richtig raitten, nit weniger auch, das was ainer und der
ander, es seÿ mit gelt oder most in abschlag erlegt und richtig macht, davon
defalcieren und abziehen, volgunts dan den verblibenen rest in ausstandt
stellen, damit weter dem gottshauß, noch denen, so zehet , perckhrecht und
grundtdienst zuraichen schuldig, nit unrecht beschehe und sie sich derowe-
gen zubeschweren nit ursach haben.
[§ 3]
Zu solcher seiner verrichtung dann zum dritten ist er schuldig und verpund-
ten, neben andern schreibern täglichen und allzeit morgens umb sieben uhr,
wann man die grose glockhen leüth, und nachmittag umb ain uhr auf die
obercammer zugehen.
[§ 4]
Zum viertten solle er remanenzer jährlichen vor dem lesen dahin bedacht
sein, damit alle schulden außzüg abgeraitter auß den remanenzen mit vleiß
geschriben und denen resstandten (damit sie desto gewisser im lesen mit der
bezallung sich gefast zumachen wissen) zeitlichen angehendigt werden.
[§ 5]
So erfordert auch zum fünfften sein des remanenzers ambt, das er sein
sonderbahres vleisiges aufsehen habe, wann in der statt alhie oder denen
umbligenden, sowolln unterhalb Kalbmperg mit zehets obrigkheit alhero
gehörigen dörffern, alß Höflein , Khrizendorff , Khierling , Kalbmperg , Weid-
ling , Nußdorff , Heillingstatt , Grünzing , Töbling , Sivering , Salmanstorff und
a folgt gestrichen: den
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848