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5. Die Oberkammer
auch r die tax s, so t ihme u jederzeit nach gelegenheit der sachen von herrn
ober kheller unnd grundtschr(eiber) leidelich und ohne beschwerung v gesezt
werden w, zu seiner bessern unterhaltung zuegelassen x und vergunt sein
solle.p
[§ 7]
Zum sibenten demnach etwo vorhero manigmal die gewesten remanenzer
und schreiber denen partheÿen, so dem gottshauß zu zehenten schuldig,
die beschreibungen ihrer fexungen (vor der abraittung) durch gunst und
geschankh willen heimblichen hinauß geben, dadurch dan grose irrung und
disputat erwachsen, alß wirdt ihme remanenzer , wie auch allen schreibern
hiemit alles ernsts anbevohlen, daß sie beÿ ihren aÿdt und gewissen kheiner
partheÿ, wer die auch seÿe, ihre beschribene fexungen, weder durch gunst
noch geschankhnus willen, nicht hinauß geben noch vertrauen, sondern
dieselben, da dergleichen von ime begert wurde, zu und auf die abraittung
weisen, damit die büecher in gueter ordnung altem gebrauch nach verblei-
ben mügen.
[§ 8]
Und damit schließlichen berührter Elias — dise ihme gegebene instruction
gehorsamblich nachzugeleben hab, alß solle ihme jährlichen zur besoldung
neben vorhero seinem vermelten absonderlichen einkhomben zwaintzig gul-
den gelt, nit weniger die speiß und drankh, wie es auf der officier beÿ denen
schreibern auf ihrer tafel und tisch gebreüchig, geraicht werdten. Dabeÿ
er da ein solche zucht und erbarkeit (seitemallen alle die tischgenossen
derselben uber wehrender mallzeit ine seines ambts wegen in acht zunem-
ben haben) mit glimpff erhalten solle, damit unnuz geschwäz und andere
unwillen durch ainen oder andern angefangen, sovil müglichen verhuet-
tet und abgeschafft werde, wie er dan widrigs fahls herrn hofmaister alß
obristen officier oder dessen ainen andern, so sich der fürnembste seines
ambts beÿ der officier tafel befindt, umb einsehung zuberueffen hat, dadurch
dan die verbrecher nach verdienen, andern zum abscheüch bestrafft und
guete ordnung und ehr erhalten werden müge. Und behelt ihme demnach
wohlermelter herr praelath dise instruction nach gestalt der sachen, wann
es ihme belieblich, zumindern und zumehren hiemit bevor. Da es sich auch
begäb und gnuegsambe ursachen vorhanden, daß mehrgedachter herr prae-
lath berührten Eliasen – zu solchen dienst nit lenger gebrauch- sondern
r folgt gestrichen: und möge auch
s folgt gestrichen: davon
t folgt gestrichen: allain wie
u folgt gestrichen: solche
v folgt gestrichen: der untert(anen) wird
w folgt gestrichen: davon allein genüessen mege
x folgt gestrichen: und werden
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848