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Edition
[§ 3]
Zu solcher seiner verrichtung dan zum dritten ist er schuldig und verbund-
ten, neben andern schreibern täglichen und alzeit morgens umb sÿben uhr,
wann man die grosse glockhen leitt, und nachmittag umb ain uhr auff die
ober cammer zugehen und soll ohne vorhero genommene licenz niemahls
außbleiben, alwo er sein ambt mit haldtung des zehentbuechs und remanenz
oberhalb oder waß ihme auch sonsten von einem grundtschreiber in des
gottshauses geschäfften zuschreiben vorgeben würdt, alles vleises zuverrich-
ten hat.
[§ 4]
Zum viertten solle er, remanenzer jährlichen vor dem lösen dahin bedacht
sein, damit alle schulden außzüg abgeraitter auß den remanenzen mit vleiß
geschriben und denen resständten (damit sie desto gewisser im lesen mit der
bezahlung sich gefast zumachen wissen) zeitlichen angehendigt werden.
[§ 5]
So erfordert auch zum fünfften, sein des remanenzers ambt, daß er sein
sonderbahres vleissiges aufsehen habe, wan in der statt alhie oder denen
umbligenden, mit zehets obrigkeit alhero gehörigen dörffern, alß Höffelein ,
Khrüzendorff , Khierling , Kalbmberg und Weidling weinn oder most verk-
haufft werden, daß er von dennen richtern alhie aber von denen aufgeber
und visierer ein verzaichnuß der jenigen, so verkhaufft haben, begehre,
welche nun under denen burgern in der statt dem gottshauß zehet und
perckhrecht schuldig, sollen (auf sein remanenzers beÿ der ober cammer an-
zaigen) durch den alhieigen raths diener alten gebrauch nach erfordert, die
in denn dorffschafften aber wohnenten durch jedes dorffs gesezten richter
mit vorhero an ihne abgehenden bevelch auff die ober cammer geschafft und
zur bezahlung gestelt werden.
[§ 6]
Und dieweilen auch zum sechsten der remanenzer von der canzleÿ tax , so
denen andern schreibern völlig würdet, kheinen thaill nit einzuenemmen
hat, alß würdt ihme von herrn praelathen auß guetem willen und genadt
und damit er desto fleissig- und embsiger seinem dienst abwartte und ver-
richte (auser seiner nachfolgenden jährlichen besoldung ) für sein biball und
einkomben bewilligt und zugelassen, daß, wann sich crida handlungen zue-
tragen, daß er von anschlag- und publicierung derselben nach gelegenheit
der sachen sein tax davon haben solle, item auch alle kürchen raittungen ,
gerhabschafft , planckhen a raittung, testamenta und inventarien (von wel-
chen letstern er mit denen schreibern zur helffte thaillen solle) doch ohne
versaumbnus seines diensts, dann mit einwilligung des herrn praelatens und
herrn oberkellers sollen durch ihme (die dorffschafften aber nur auff diesem
a ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848