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Edition
wider altes herkommen nit beschwert werden, ausser dißer specificirten
sachen aber in dienung der partheÿen absonderlich, waß daß grundtbuech
betrifft, sich nit verdächtig machen.
[§ 7]
Zum sibenten demnach etwo vorhero manigmall die geweste remanenzer
und schreiber denen partheÿen, so dem gottshauß zu zehenten schuldig,
die beschreibungen ierer fexungen (vor der abraittung) durch gunst und
geschankh willen heimblichen hinaußgeben, dadurch dan grosse irrung und
disputat erwachsen, alß würdt ihme remanenzer , wie auch allen schreibern
hiemit alles ernsts anbevohlen, daß sÿe beÿ ihren aÿdt und gewissen keiner
partheÿ, wer die auch seÿe, ihre beschribene fexungen, weder durch gunst
noch geschankhnuß willen nicht hinaußgeben noch vertrauen, sondern die-
selben, da der gleichen von ihme begert wurde, zu und auff die abraittung
weißen, damit die bücher in guetter ordnung, altem gebrauch nach ver-
b[l]eiben mögen.
[§ 8]
Wie zu mahlen er aber achtens zu gleich die vice registrator stehl zu vertret-
ten, alß würdt er hiemit auff die instruction deß registratoris angewissen,
welchen er auch in allen nach zu leben haben werdte. Forderist aber solle
er ihme die registratur auff der obern cammer (weillen der dermahlige
registrator Carl Harttmann Ristel auß erhöblichen ursachen maistentheilß
auff der rändtcammer sein werdte) in ihrer ordnung zu erhalten, auch so
fern etwaß von denen alten schrifften auff zu suchen oder von neuen beÿ
zusetzen nothwäre, angelegen sein lassen.
[§ 9]
Und damit schlüesslichen berührter remanenzer und vice registrator di-
ßen ihme gegebenen instructionen gehorsamblich nach lebe, alß solle ihme
jährlichen neben vorhero seinen vermelten absonderlichen einkommen die
besoldung gleich dem registrator mit für und zwainzig gulden in gelt, nit
weniger auch und zwar zu einer sondern gnadt und erkandtnus seiner
bisanhero getreÿ gelaisten diensten gegen andern aber ohne fernern holz ,
speiß, tranckh und alles anders (auff solche weiß wie es von meinem herrn
vorfahrer Christophoro hochseel(igen) andenckhens dem verstorbenen re-
manenzer Friderich Virgilio Puechhoff seel(ig) biß zu endte seines lebens
hinauß gegeben worden) geraicht werden, in hoffnung, daß er wegen dißer
ihme so hocherwissenen gnadt auß habenter schuldigkeit an seinen vorhero
erwißenen eÿfer nicht allein nichts erwinden, sondern sich mehr und mehr
in allen deß stüffts angelegenheit halber vorfallenten dienst erweißungen
beÿffern werdte und behelt ihme dem nach wohl ermelter herr praelath diße
instruction nach gestalt der sachen, wann eß ihme beliebig, zu mindern
und zu mehrern hiemit bevor. Da es sich auch begäbe und gnuegsambe
ursachen verhandten, daß mehr gedachter herr praelath berierten Joseph
Ernst Wenig zu solchen dienst nit lenger gebrauchen, sondern verkehrn
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848