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Edition
frembden b ichtwas darauß lessen lassen, vil weniger eine abschrift coder
sonst auch mündtlichd darvon communiciern. Die verhondene concepta
solle er mit dem summario, was ein jegliches in sich haltet, in sein be-
sonders buech schreiben, und einen judicem oder repertoriuam dnach dem
alphabethd darüber holten, auch was sich darunter befindet, so zu ein oder
andern soch gehörig, dasselbe zu solchen handlungen unnd schrifften legen
und alles in guetter ordnung unvermachtlich beholten.
[§ 2]
Sonderlich aber solle er des closters sachen und händl, hoche und nidere,
in solcher guetter gewahrsamb und sorgföltigkheit haben, damit er auf
jedesmahliges erfordern guette lifferung thuen und beschaid geben unnd ob
ainige briefliche urkhund auch mit vorwissen hinweekh geliechen oder sons-
ten zur nochtrichtung gebraucht werden, solle er registrator , alß der solches
hinauß geben oder leichen wurdte, was es seÿ, ordentlich vormerkhen und
sich destwegen bescheinigen lassen, damit man solches widerumb zurukh
haben möge.
[§ 3]
Insonderheit wirdt ihme auferlegt, das er die alte sachen, schrifften und
handlungen durchsueche, in guette richtigkheit bringe und in classes eder
jahrzahl nache außthaillen solle. Dieweillen unter solchen alten schrifften
jemahlen vill guettes verhanden, so zu des stüffts nothdurfft zu gebrauchen
unnd nochdeme sich auch beÿ dem gottshauß vill briefschafften befinden,
die entweder nicht woll leßlich oder sonsten also beschaffen, das selbige
entweder gar hart zu lessen oder man sich derhalben ganz nichts würdt
bedienen khönen, hingegen solches zu des closters grossen schaden und
gefohr geraichen khan, also solle er registrator zu verhüettung dessen, alle
und jede der gleichen verhandenen importirliche f alte übel geschribne brieff,
gsachen und notturffteng noch und noch abschreiben und hneben des altenh
aufbeholten, damit alles in guetten stand erholten werde.
[§ 4]
Wofern dan auch sonsten er, registrator , neben seinen anvertrautten dienst
in andern des stüffts sachen zu gebrauchen, solle er auf befelch zugehor-
samen schuldig und verbunden sein unndt mit deme, das solche vorfal-
lende verrichtung, es seÿe nun in was fahl es möge, extra sphaeram seiner
dienstssanction sich keines wegs entschuldigen.
b folgt gestrichen: ih
c –c am linken Rand ergänzt
d –d am linken Rand ergänzt
e –e am linken Rand ergänzt
f rechts ergänzt
g –g rechts ergänzt
h –h rechts ergänzt
368
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848