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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
alle samblüng waß in schmaltz , milich , milichraimb , khäß , aÿr und andere
essente speiß mit fleiß zusamen samblenn und solches zu rechter zeidt in
daz gotzhauß iberantwortenn, sich auch in dießenn sachenn unverweislich
haltenn welle. eEs sol auch ein aygenn register gehaltenn werdenn und waß
der mair wochenlich zu der khuchel gibt, solches ordenlich beschribenn wer
durch denn khuchel - oder gwelbschreiber .e
[§ 4]
Er sol auch seinen höchstenn fleiß firbentenn, damit zu rechter zeidt daz
anbau zu velt beschech, mit anbau, acker f säenn, schneidenn, einfierenn,
dreschenn und waß zu disem gehört, zeitlichenn einem vorster anzaigenn
thue, damit aller schadenn vermietten werde.
[§ 5]
Waß auch in denn obernn art[i]klnn nit begriffenn und dem gotzhauß zu
guetem khumen mechte, sol er jeder zeidt seinem muglichenn fleiß brauchen
und sich nit anderst, dann wie ainem getreuen diener gezimdt, haltenn.
[§ 6]
Entgegenn sol ime und seiner hausf(rau) gehaltenn werdenn ein khnecht ,
einn hiert und einn viech diernn g, die sol er zu aller hauß- und velt-arbet
brauchenn und si zu rechter arbeth zeidt anschaffenn.
[§ 7]
Es sol ime auch von dem gotzhauß geraicht werdenn 2 h mutt traÿdt zu
unterhaltüng des gesindt .
[§ 8]
Item i zu der fexung des weinn leßenn sol ime noch ordnung des herrnn
prelatenn zehendt weinn von einem dorff gegebenn werdenn, ein halber
dreiling wein .
[§ 9]
Ime und seiner hausf(rau) sol fier ire müe und zuebesoldüng gegebenn
werdenn vierzig pffundt pffening und vann dißem geltt sollen sÿ aüszalenn
den knecht , den j hiertenn und die viechtiernn und sollen si also daran
benuegenn lassenn.
e –e mittels Positionszeichen unten ergänzt
f folgt gestrichen: sa
g folgt gestrichen: zu
h am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: einn
i folgt gestrichen: einn
j folgt ein getilgtes Wort
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848