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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
[§ 1]
Erstlichen solle er dem herrn praelathen mit allen threüen aÿdlich under-
worffen sein unnd was ihme von demselben oder dessen nachgesezten in
dero namben anbefohlen und demandirt wirdt, gethreü unnd vleisig verrich-
ten, die herrschafft mit gueter würthschafft zue hauß und zue feldt verwall-
ten, alle derselben zuegehörung recht und gerechtigkheiten, wie von alter
herkhomen treülich handlen, schuzen und handthaben, davon nichts ent-
ziechen, verändern oder in frembde händt khomben lassen, besonder auch
neben solcher seiner gethreüen pfleg- unnd haußhaltung darob sein, damit
der underthanen behaust und gestüfften güetter wesentlich und treülich
erhallten, die ungestüfften veröde grünndt, behauste güetter, weingarten ,
wisen , äckher unnd andere widerumben zue früchten gebracht und dem
gotshauß die gebürliche dienst davon geraicht werden mögen.
[§ 2]
Er soll auch in allweg vleiß fürwenden und darob sein, damit beÿ den un-
derthanen , zue der herrschafft Hagenbrun gehörig, guete manßzucht, fridt
und ainigkheit erhalten werde, die frombe und gerechte handt haben, die
aufrührigen aber unnd sträfliche persohnen nach gelegenheit straffen unnd
was also in solcher seiner pfleeg unnd verwaltung für wandl zue 72 d fallen,
die sollen ihme volgen. Was aber darüber raicht, soll er darumben unß oder
in unßer abwesen unsers gotshauß hoffmaister gegründten bericht thuen,
damit solche handlung unnd verbrechen auf des gotshauß rentcammer der
gebür nach abgestrafft werden megen.
[§ 3]
Niemandt frembden oder verdachtige leüth soll er im schloss aufhalten unnd
beherbergen, auch nit überflüssige dienstpothen gebrauchen, die nachleßi-
gen und faulen verändern und sich umb ander gethreü und vleisige dienst-
holden bewerben, auch selbige beÿ täglicher arbeit vleisig übergehen unnd
anhalten, das gotslesterliche schellten, fluchen und spielen ihnen nicht
gestatten, sondern die übertretter darumben gebürlichen bestraffen und
alles gesündt dahin anweißen und vermögen, daß sie täglich vor und a nach
dem essen ihr gebett mit andacht verrichten, an Santägen und feÿrtagen
dem gotsdienst vleisig besuechen und zue oster unnd andern hochfeÿrlichen
zeiten, auch sonsten mehr mahls im jahr zur beücht unnd communion sich
vleisig einstellen thuen.
[§ 4]
Deßgleichen soll er auch über den schäfler unnd sein gesündt darob hal-
ten, daß sÿ auch solchen gebett und gotsdiensts sich befleisen unnd kein
sträfliches leben fiehren, benebens frembder leüth aufhaltung genzlichen
vermaiden.
a folgt gestrichen: d
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848