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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
hen unnd anhalten, das gotteslesterliche schelten, fluchen und spillen nit
gestatten, sondern die ubertreter darumben gebürlichen bestroffen unnd
alles gesint dahin anweisen unnd vermegen, daß sÿ taglich vor und nach
essens ihr gebett mit andacht verrichten, an Sontägen und feÿertägigen dem
gottsdienst vleissig besuechen und zu ostern und anderen hochfeÿertägli-
chen zeiten, auch sonsten mehrmals im jahr zur beicht unnd communion
sich fleissig einstellen thuen.
[§ 6]
Auf die fenster unnd thürn soll er acht haben, das solche durch den wind
nit zerschlagen werden, insonderheit aber alle zeit auf das feur achten
unnd liecht gutte achtung geben a, auch das ubrige, bevorab das nachtliche
einhaizen winters zeit, vleissig verhütten, damit nit irgents schaden darauß
ervolge.
[§ 7]
Er solle auch die noturfft prenholz zu rechter zeit hackhen und zu hauß
bringen lassen, damit die unterthanen an ihrer arbeit sonderlich nit verhin-
dert werden, selbige auch sonsten uber die gebier nit tringen, zu jeder arbeit
zeit aber also zum vleiß antreiben, auf das speiß brodt , so ihnen von alters
hero beÿ der herrschafft geraicht wirt, nit uberfleissig gegeben, sondern jede
arbeit von den selben fürderlich unndt schleinnig verricht werde.
[§ 8]
Mitt dem gesindt wird er auch mit der cost und unterhalt ain solche be-
schaidenheit zu halten wissen, das ihnen gleichwol die notturfft geraicht,
wochentlich 3 mall als Sontag, Erchtag und Pfingstag mit fleisch gespeist,
am Sontag unnd feÿertäglichen zeiten, auch jeden 1 seitl wein zue mit-
tag gegeben, wobeÿ aber pfleger dahin gedacht sein soll, das nit alles von
fleischhackher genomben, sondern mit schlachtung des alten viechs selbige
mehrern theils mit dührem und geselchten fleisch mögen auß gehalten wer-
den. Er pfleger solle aber auch für sich selbst kein uberfleissige zehrung
führen und berschwerlicher gastung und malzeiten sich enthalten.
[§ 9]
Und nach deme daß gottshauß beÿ etlich bißhero mißrathnen jahren die
notturfft körner nit haben künnen, sondern selbst in gar teuren werth
viel erkauffen müssen, als soll ihme pfleger hiemit ernstlich eingestelt und
verbotten sein, daß wenigiste auß seiner pfleg und wirtschafft ohne wiessen
und willen unser zuverkauffen. Da er aber zu notwendigen außgaben gelts
bedürfftig, soll ihme auf sein anzaigen und begern die notturfft verschoffet
oder andere gelt mitl nach gelegenheit der zeit an die hand gegeben werden.
a folgt irrtümlich ein zweites Mal: geben
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848