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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
[§ 1]
1mo Und vor allen solle er einen untadlhaften lebens wandl führen und
sovil nicht nur den haußleüthen, sondern auch den unterthannen ein gutes
beÿspill geben und
[§ 2]
2do die haußleüte zum täglichen morgen- und abend-gebett, damit sie di-
ses insgesamt und laut verrichten, wie auch an Sonn- und feÿertägen zu
anhörung des Gottes dienst anhalten, zur österlichen zeit von ihnen die
beichtzettln , um dise dem h(er)rn pfarrer übergeben zu können, abfordern,
und falls eines der haußleüthen sich in etwas verfehlete, dem h(er)rn ad-
ministratori , als unter dessen oberaufsicht die haußleüthe stehen sollen,
anzeigen.
[§ 3]
3tio Solle ehr zwar auf die herrschaftliche rechten und den nutzen genaueste
obsicht tragen und nicht den mindesten eingreif oder beeinträchtigung ge-
statten, jedoch aber auch ohne vorwissen und genehmhaltung des h(errn)
administratoris c keinen voreilligen streitt anfangen und somit etwan zu
unnützen rechtsführungen anlaß geben.
[§ 4]
4to Ist in deme amtshandlungen zwischen den partheÿen gerecht und gewis-
senhaft ohne auf eine mindeste andere absicht zu gedencken zu verfahren
und
[§ 5]
5to mit vorwissen und genehmhaltung des h(er)rn administratoris alle hand-
lungen, als inventurn und verträge , kauf- und heüraths-contracten , entlas-
sungen , wäÿsen abfertigungen , satz ausfertig- und cassirungen, tätz- , wirts-
hauß- und andere bestand-contracten, alle causas forenses und überhaubts
andere handlungen zu schlichten, alle correspondenzien, kreÿsambts- und
andere berichte d unter eigenem nahmen zu führen. eWie auche
[§ 6]
f6togdie grundbuchs handlung und ponthaÿdungen mit h(er)rn administra-
tor zugleich vorzunehmen. Weiters
[§ 7]
h7timo hat er rentschreiber über die vorfündige schriften, alte urbarien ,
grund- , i waÿsen- und contributions -bücher, kauf-, abhandlungs, heÿraths-,
c folgt in B: und eines h(err)n prälathen
d B: jedoch dise
e –e fehlt in B
f entspricht in B Punkt 8
g B: Sind
h entspricht in B Punkt 9
i folgt in B: gwöhr -
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848