Page - 396 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 396 -
Text of the Page - 396 -
Edition
[§ 19]
Über die bar eingehenden oder hinaus bezahlten gelder ist ein ordentliches
tagebuch zu halten, in welches der herr pfarrer nach belieben einsicht zu
nehmen, auch den gegenhalt mit dem wirklichen casse-stand anzustellen
hat, zu welchem ende auch das tagebuch immer rein gehalten, die empfänge
und ausgaben in fortlaufender zahlenordnung eingetragen und die pupil-
len -gelder abgesondert gehalten werden müssen.
[§ 20]
In soweit die eingehenden waisengelder mit gesetzlicher bedeckung an die
dortigen unterthanen ausgeliehen werden können, ist zwar die ausleihung
der gelder mit vorwissen des herrn pfarrers , der auch die dißfälligen schuld-
scheine zu vidieren hat, allerdings zugelassen, jedoch sollen größere beträge
oder auch sonst ohne fruchtgenuß liegen bleibende gelder immer auf den
nahmen der Stoitzendorfer waisencasse in der hiesigen waisencasse angele-
get werden, damit der dortigen casse bei vorkommenden abfertigungen der
pupillen die bezahlung möglich gemachet und nicht etwan in die nothwen-
digkeit versetzet wird, ihre activ-forderungen bey unthunlicher zahlung der
schuldner einzutreiben und diesen vielleicht an ihrer wirthschaft hierdurch
einen nachtheil zu verursachen.
[§ 21]
An activ-interessen ist über ein jahr nichts in rückstand zu lassen und daher
auf die einbringung derselben genaue sorge zu tragen.
[§ 22]
Nach verlauf eines jeden jahres ist nach dem ihm vorgelegten formular der
abschluß zu machen und nach geschehener adjustirung des herren pfarrers
an mich einzuschicken.
[§ 23]
Die einbringung des conbtributionales
lieget demselben in so weit ob, daß alle quartal die zahltäge auszuschreiben,
das an diesen zahltägen, sowohl als auch unter der zeit eingehende contri-
butionale nicht nur in die gabenbüchel der unterthanen , sondern auch in
sein eigenes einschreibbuch mit anmerkung des blattes der subrepartition
und des nahmens des contribuenten einzutragen, dieses einschreibbuch
samt dem eingegangenen geldbetrage alle vierteljahre entweder selbst oder
durch einen richter oder auch durch anderweitige sichere gelegenheit an
das hiesige rentamt zu übergeben, die säumigen zahler durch die richter zur
zahlung anzumahnen oder durch eingeraumte zwangsmittel hiezu anzuhal-
ten und endlich zur abrechnung, wo ohnehin alle unterthans-gabenbüchel
zum abschluß und neuen verschreibung eingeschicket werden, auch sein
einschreibbuch zum gegenhalt mitzuschicken hat.
396
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848