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7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems
e. alle ratificationstaxen von kauf- , heuraths- , tausch-, bestand- oder
sonstigen kontrakten .
4. Die wirtshaus und tatzbestände .
5. Die fleischbank- und backhauszinsen.
6. Die noch rückständigen bauschillingsbeträge von der pfarre Hauskirchen
für die noch haftenden jahre [1]819, [1]820, [1]821, [1]822, [1]823 und
[1]824.
[§ 8]
7. Alle ubrigen kleinen kanzleytaxen , als da sind: erledigungs-, bewilli-
gungs-, quittungstaxen, weiters gewähr- h, satz- und grundbuchsextrakte,
dann die schreibgebühren jeder art kommen für die herrschaftliche rent-
kasse nicht zu verrechnen, sondern werden den beyden beamten nebst ihrer
besoldung in der art überlassen, daß hievon der verwalter zwey und das
dritte drittheil der amtschreiber zu beziehen haben solle.
[§ 9]
8. Die von den erzeugnißen der wirthschaft und der zehenden eingehenden
geldbeträge gehören ganz allein unter die verrechnung meines stiftes geist-
lichen herrn administrators und die beyden beamten sind für die weitere
gebahrung dieser gelder, so wie für jene beträge, welche aus der herrschaft-
lichen rentkasse an besagten meines stiftes geistlichen herrn administrator
gegen empfangs-bestättigung abgeführet worden sind, i außer aller verant-
wortung.
[§ 10]
9. Da der verwalter sowohl als der amtschreiber unter der leitung des herrn
administrators vorzüglich auch die wiertschaft mit zu besorgen haben, auch
ich mir von ihnen dißfalls alle treue, thätigkeit und einen unermüdeten
diensteifer verspreche, so bewillige ich, daß mit ausnahme des verkaufes
aus der schweitzerey , dann des j etwaigen verkaufes von schwein - und ge-
flügelviech , als woselbst sie unmittelbar keine besorgung zu leisten haben,
von allen übrigen verkaufen der eigenen erzeugnisse und zehenden jeder
art, so wie von dem ertrag der verkauften schafwolle ihnen 1 ½ procent
dergestallt zuzukommen haben, daß der verwalter hievon ein procent und
der amtschreiber ein halbes procent erhalten sollen.
[§ 11]
10. Die jährliche besoldung des verwalters wird in dessen anstellungsdekret
bestimmet und bedarf also hier keiner weiteren erwähnung.
h folgt gestrichen: und
i folgt gestrichen: nicht weiter mehr verantwortlich
j folgt gestrichen: schwe
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848