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8. Das Kammeramt
worden und nachgehents solche gelt post[en] in seinem cammerbuech oder
rapplatur einzuverlaiben gefleissen und schuldig sein.
[§ 3]
3. Dieweill ihme cammerschreiber alle gelt ausgaab auf sein und die anderen
ambter anverthraudt, also soll er umb ein jedwedere post, welche von ei-
nem empfangen wirdt, ordenlich under dessen handtschrifft und pettschafft
bescheinen lassen, umb solchen zu certificierung der raittung beÿlegen zu
können.
[§ 4]
4. Wan beÿ dem gottshaus etwas zu pauen oder auszubössern, ist sein
cammerschreibers ambt, daz er dennen besteltn pauleüthn , ihren under-
gebnen handtwerchsgsöllen b und taglöhnern , wo nit stindtlich, doch zum
öfftern und sonderlich fruhe und abents fleissig nachsehen oder durch den
anschaffer nachsehen lassen, damit dieselbe jedesmahls zu rechter stundt
in die arbeith ab- und zuedreten und über die bestimbte stunden des fruhs-
tuckhs, mittagmahls und jausens kaines weegs feÿrn, und da ein fahl ain
oder der ander arbeither, es seÿe ain oder ain halben tag ausbleibe, auch
sonst ohne vorwissen über die rechte stundt nit beÿ der arbeith währe, solt
cammerschreiber denselben alsdan solche verabsaumbung an seinen tag-
oder wochenlohn ordenlich abzühen. Also und verstandtener massen soll es
auch mit dem zimmermaister , sambt dennen gsöllen , des gleichen dennen
dischlern , schmidten und allen anderen handwerchern beschehen und ihnen
weder den mißbräuchigen plauen Montag verstatten, noch daz ubernächtig
ausligen zuesehen, widrigen fahls aintweders mit abschaffung des c weins
oder da daz verbrechen so gros, gegen denselben mit dem thurn die straff
vornemben.
[§ 5]
5. Solt cammerschreiber ebenmässig dahin gedacht sein, damit beÿ dem
zimmer, stadl , von pau- und gspörholz auch schinteln , latten und allerlaÿ
portten, läden, wie auch von allerlaÿ porten, eisenwerch und nageln ain
zimbliche vorrath vorhanden seÿe und so wohl die verwendung als die
verrer notturfft mit übergebung aines ordentlichen specificierten extract
den g(nä)digen herrn praelathen zeitlich fürbringen, damit man umb der-
gleichen holzwerckh mit dennen verkhauffern handlung pflegt und kauf
geschlossen werde.
[§ 6]
6. Ist auch des cammerschreibers ambt, daz er des gottshaus gebeü und
tächer neben den hofzimmermaister und maurer monathlich besichtige und
da sie nun ain oder andern mangl befinden, alsobalten dem g(nä)digen herrn
b gsöllen über der Zeile statt leuthen ausgebessert
c über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: brodt und
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848