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8. Das Kammeramt
78.
Instruktion für den Kammerschreiber Jacob Mayr von Propst An-
dreas
Klosterneuburg, 1618 Januar 1
A StAKl, Hs. 31/2, fol. 25r–35v.
Aufbau: P – 27 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, K 206, Nr. 2: Konzept.
[P]a
Instruction ,
waßmassen der hochwürdig in Gott geistliche herr, herr Andreas , brobst
unser lieben frauen gottshaus zu Closterneuburg , ainer ersamben landt-
schafft in Österreich unter der Ennß verordneter, dero cammerschreiber
Jacoben Maÿr sein ambt anbevolhen und wie er sich hinfüro in allen seinen
verrichtungen und handlungen zuverhalten haben soll.
[§ 1]
Erstlichen ist er dem herrn prelathen mit allen treuen aidlich unterworffen
und waz ime von deßelben anbevolchen wird, soll er getreu, vleißig unnd für-
dersamb seinem besten vermögen unnd verstandt nach verrichten, was er zu
aufnehmbung des gottshauß frumben und verhüttung nachtails und scha-
dens fürträglich zusein befindt, solt er ihme herrn prelathen oder abwesent
desselben ainem dechant unnd hofmaister allmahlen zeitlich entdeckhen,
damit daz nuzbar befürdert und entgegen nachthaill und schaden verhüettet
und abgestelt werden meg. Was ime auch abwesend des herrn prelathen
durch dessen nachgesezten geistlichen und dem hofmaister in des gottshauß
teglich fürfallenden sachen anbevolchen wirt, solt er, cammerschreiber , eben
so vleißig, willig und treu gehorsamblich nachgeleben, als wann herr prelath
selbst zugegen wer.
[§ 2]
2do. Solt cammerschreiber alle geltposten, so er von dem herrn prelathen
auf sein und andere officier empfangen thuet, jedesmals in des herrn pre-
lathen außgab püchel alßbald specifice mit aigner handt einschreiben, zu
waz außgaben unnd ämbter ime solches gelt angehendigt worden ist und
wie er solche geltposten in gemelts herrn prelathen gelt außgab püechel
eingeschriben, solt er auch umb deß herrn prelathen und seiner selbst desto
bessern khünftigen nachrichtung willen, solche geltposten von wort zu wort
gleichlauttendt in sein camerpuech und empfanng einzuverleiben schuldig
sein.
a Rückvermerk in B: Instruction waßmassen sich Jacob Maÿr, deß gotshauß camerschrei-
ber in seinem ambt und verrichtung zuverhalten hatt.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848