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8. Das Kammeramt
[§ 9]
Alles peth - unnd lingewandt fwie auch daß zingeschirr , klein unndt gross,
alß kannen, schissel unndt teller , so in dem geistlichen refectorio unndt g
auf der officier gebraucht wirdt,f hhat er in empfang zunemen,h daß soll
er jedem, deme etwas gebühren will, außtheilen iunndt in dem geistlichen
refectorio dem reventcamerling, auf der officir aber dem zimmerwarter
uberantworteni, der verwüstung dessen bevor sein, wo der mangel erschei-
nen will, solle er den selben ersezen, daß alte nicht gleich gantz zu nichts
werden lassen, sonder waß verbessert oder noch gebrauchet werden kan,
verbessern unndt dem nuzlichen gebrauch appliciren.
[§ 10]
Item alle unndt jede notthurfften, so dem gottshaus fürträglich unndt in je-
dem ambt j notthwendiger weiß sein müessen, solle er in der zeit zuschaffen,
dessen ihr g(naden) h(err) praelaten erinnern unndt die unkhosten darauf
gebührlichen erfordern.
[§ 11]
Die außwendige k handtwerkhs leüth , arbeiter unndt taglöhner , welche
nothwendiger weiß in deß gottshaus gebraucht werden müessen, solle er
dem verdienst nach l unnd nicht uberschwenkhlichen auß zahlen unndt be-
lohnen.
[§ 12]
mBeÿ aufnemungm aller ambter jahrs raitungen soll n er sich o neben dem
h(errn) dechant , p hoffmaister qunndt andern verordneten finden, auch in
andern sachen, da er zu einen beÿsizer auf der ober- oder rantcammer
ersucht wurde, willig erscheinenq.
[§ 13]
So kan auch ein cammerer oder cammer ambts verwalter neben anderer sei-
ner ambts verrichtung, zumallen keine sonderliche vornems gebeü geführt
f –f am linken Rand ergänzt
g folgt ein getilgtes Wort
h –h über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: ist in seiner verwahrung [Lesung unsi-
cher]
i –i am linken Rand ergänzt
j über der Zeile ergänzt
k am linken Rand ergänzt
l korrigiert
m –m am linken Rand ergänzt
n am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: hat
o über der Zeile ergänzt
p folgt gestrichen: unndt
q –q am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: aufzunemen, zu ersehen, die mängels
posten außzusetzen unndt hierüber ihr g(naden) h(errn) praelaten zu berichten.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848