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Edition
[§ 11]
Was man zu notturfft des gotshauß beÿ dem schmidt unnd anndern hanndt-
wechern khaufft unnd machen läst, soll er jede qu[a]ttember in seiner
raittung treulich füerbringen. aa
[§ 12]
Und in suma beschließlich so soll mer bestimbter unnser vorstmaister nach
obbegriffner unnser instruction zu nutzperkhait unnd aufnemen unnsers
gotshauß treulich, vleissig unnd erberlich, als ain getreuer vorstmaister
unnd diener hanndln, unnser unnd des gotshauß nachtl, sovill an ime jeder
zeit müglich ist, wenndten. Dagegen haben wier ime alle jar zu besoldung be-
willigt, vierunndzwainzig phund phening, bbainer yeden quottember solcher
suma seinen gebierunden solltbb, so lanng er unnß solches ambt vorwesen
wierdt. Auch soll er haben auf sein person sein unnderhaltung mit essen
unnd drinckhen auf der tiernitz am ober essen , dergleichen auf sein aigen
phärdt , so er halten soll, füetter , nagl unnd eysn.
[§ 13]
Wo es sich aber begäb, das sÿch genuegsam ursachen zutrüegen, das wier
bemelten vorster zu sollchem diennst vekhern unnd nit lennger geprauchen
wolten, oder er nit lennger zu diennen willens wär unnd sich weidter be-
wermb wolt, soll ainder dem anndern ain quottember vor außganng des jars
aufsagenn.
[§ 14]
Es behelt im auch cc der herr prelat bevor, nach dem dise zeit nit all notturff-
tig artigkhell in schrifft gestelt mogen werden, dise instruction zu mindern
und mern, wie es seinen genaden nach der selben unnd des gotshauß nutz
unnd die notturfft füeglich sein will. Zu urkhundt sein zwo gleich lau-
tenndt instruction aufgericht, deren yeder thaill mit des anndern petschadt
verfüertigt unnd aigner hanndt unnderschriben, aine zu seinen hanndtn
genumen dd.
[E]
Actum ee
aa folgt in B auf einem eingeklebten Zettel von anderer Hand: Positionszeichen: Es sol
auch forster frau kein holtz fur sich selbst abzumaißen sich unterstehen, zu seinen
aigen nutz verkauffen, verehren, verschengkhen oder in andere wege verschwenten,
sonder, sovil im muglich, des gotshaus gehiltz und auen haiden und vor schaden
verhietten. Positionszeichen: Wo es sich begibt, das wir miesen hig oder rost schieben
auff anvorderung 〈miesen. . . anvorderung unsichere Lesung〉der hohen obrigkeit, was
für gelt die selbigen bringen, sol von stunt an in unser cammer uber antwort werden.
bb –bb fehlt in B
cc fehlt in D und E
dd fehlt in B
ee fehlt in B, D und E
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848