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							Edition
[§ 46]
So aber etliche sachen von neuen einzukhauffen oder machen zu lassen
bewilligt, soll forster die bewilligung dessen ppp in der wochenzetl vermelden,
auch dasselb alsobaldt in die inventaria bey dem camerambt ein verleiben
lassen, damit sich dasselb mit qqq aufnembung der raittung also befindte.
[§ 47]
Alle Montag soll rrr forster seine wochenzetln uberreichen, darin soll er eben-
messig dass waß er umb verkhaufftes holz , es sey auß den auen oder walden ,
waidtgeldt und anderen empfangen.
[§ 48]
Auch waß auß der pfistereÿ in maÿrhoff gegeben wierd, in den empfang ein-
sezen, nachmahls specificieret vermelden, waß alle tag in mayrhof mit den
zügen, auch h(errn) prelatens leib - und rengutschi verricht und waß dieselb
wochen für tagwerch gebraucht und sonsten außgeben worden. Im mayrhoff
gleichfahls die tagliche verrichtung der leuth und deß viechs einschreiben,
auch deß stroschneiders wochentliche arbeit, weil er von gottshauß unter-
halten unnd bestelt wird, vermelden.
[§ 49]
Bey der schöflereÿ soll er auch zusehen, damit daß fuetter nit unnuz un-
ter den füessen verderbt werde, wochentlich die schoff abzellen und die
vermehrten, sowohl auch waß davon khombt, einschreiben und die geschaf-
fenhait in der wochenzetl sssvermelden undsss berichten.
[§ 50]
Und nachdem zum beschluß nicht alle verrichtung, so ainem forster gebüren
in seinen ambt zuhandln, in schrifften gestelt werden khonnen, alß wird er
demnach nach gelegenhait der sachen seiner getreuen wissenschafft nach
die mehrer notturfft der wirdschafft selbst zu bedenkhen und zu handlen
wissen.
[§ 51]
Da entgegen solt ihme neben seiner freÿen bey denen herrn officiern tefeln
hin vier und zwa[n]zig gulden zu ainer besoldung geraicht und in außgab
passiert werden. Der herr prelath behelt ihne auch bevor, dieße instruction
zu mindern, zu mehren und nach gestalt der sachen gar zu verkehrn. Da es
sich aber mit gnugsamben ursachen begäb, daß herr prelat ihme forster nit
lenger zu dißen und andern ambtern gebrauchen wolt, oder er nit lenger zu
dienen oder sich zuverheuraten in wille[n]s wehr, so soll ainer dem andern
ain quartal zuvor aufsagen. Zu urkhundt ist diße instruction mit offt wo-
ppp C: und sachen
qqq B und C: in
rrr folgt in B und C: er
sss –sss fehlt in C
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						INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
							Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
								
				- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
-  2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
			
				- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
 
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
-  7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
			
				- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
 
- 8. Das Kammeramt 404
-  9. Die Forstwirtschaft 423
			
				- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
 
-  10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
			
				- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
 
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848