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9. Die Forstwirtschaft
beÿwohne, beÿ hauß neben seinem weib unnd dienstleüthen alle arbeith
verrichte unnd dem viech vleissig wartten helffe, auch guet zucht, erbark-
hait unnd vorderist gottsforcht anstelle und erhalte, die ackher mit prahen,
müsten, fergen und andern nottdurfften versehe.
[§ 21]
21. Er soll auch mit grossem vleiß die wünter- unnd summer -sadt jede zu
rechter zeit anstellen unnd verrichten, die fexung aber, es seÿ pau- oder
zehent -traidt , habern unnd anders mit besten vleiß einbringen unnd vor
schaden nach vermögen treulich verhüetten.
[§ 22]
22. Im einfüehren, es seÿ heÿ oder graimadt , zehent - oder pautraidt , habern
oder anders, insonderhait zu lesens zeiten solle forster füer sich selbst guete
achtung geben unnd die verordnung thuen, das die wägen mit aller notturfft
vleissig zuegericht unnd sovil müglich zu ersparung etlicher vergeblicher
fuehren, zeit unnd tagwerch in einer anzahl miteinander wol geladen unnd
dan wider zugleich abgeladen werden, auch den khnechten nit zeitlichen
feÿrabent zumachen verstatten.
[§ 23]
23. Sovil daß heÿ unnd graimadt belanget, soll zu Tudtendorff unnd im
gschierhoff vermerckht werden, wievil fuehren auf jedwedern poden unnd
von welcher wisen dasselbig abgefüerth worden, alß dan soll er dasselbig
weder im gschier- , noch maÿrhoff heüffig unnd unnuzlich anzuwenden unter
die streÿ zuvermengen durchauß nit gestatten, sondern mit dergleichen
füetereÿ sauber unnd gespärig umbziehen und woll anzutragen verordnen
unnd destwegen bißweilen auf den poden zuesehen, damit er beÿleüffig, ob
etwas in vorrath verhanden unnd wie weit er gelangen khan, wissen und
verordnugn thuen möge.
[§ 24]
24. So ist auch beÿ straff hoch verboten, das weder im gschier- noch maÿrhoff
von der füettereÿ das wenigist fremden persohnen nit wegkh gegeben oder
dergleichen ainige stallung oder einkherung nit verwilligt oder zuegelassen
werde.
[§ 25]
Tröscher belangent
25. Forster soll auch zeitlich auf baide tennen umb taugliche tröscher auß
des gottshauß unterthanen zuwerben gedacht sein, dieselben beÿ dem herrn
praelathen anmelden, damit jemant, wer ihr g(naden) geföllig, geordnet
unnd mit ihnen den tröschern ein billiche bedingnus unnd verlaß gemacht
möge werden. Dieselben soll er, forster , außführlich mit namen deren, so
daß tröschen angedingt unnd verlassen, auch der tröscher unnd waß man
von jedem muth zugeben geschlossen, in seinem wochen zetln einbringen,
sonderlich auch in der bedingnuß dahin gehen, das die tröscher alßbalt,
so es zu dem einfüehren khumbt, auf beeden tennen zu tröschen anfahen.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848