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9. Die Forstwirtschaft
87.
Instruktion für den Förster
Klosterneuburg, 1697 Dezember 19
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – P – 20 §§ – E.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, K 207, Nr. 5: Abschrift oder Reinkonzept 1697 Dezember 19.
[R]
Instruction deß gottshauß zu Closterneüburg forsters , sub dato den 19.
December a(nno) [1]697.
[P]
Instruction deß löb(lichen) St. Leopoldi stüffts zu Closterneüburg forsters .
[§ 1]
Erstlichen soll er angeloben , ihro hochwürden und gnaden, den herrn prae-
laten , beÿ seinen ehrn und treü nach seinen besten fleiß und vermögen zu
dienen, auch deß gottshaus nuzen und fromben nach seinen verstandt, un-
geacht ainiger mühe und arbeit, zu füerdern und allen schaden abzuwenden,
daß geliebt, gehorsamb, getreü und fleissig zu sein, wie gebührlich laisten.
[§ 2]
Andertens solle er alle deß gotshauß wälder , auen und wisen gemärch , so
wohl dißseits, alß ender der Donau wohl beobachten, daz die rechtmässig
gesezte marchstein oder andere zeichen nicht etwann durch böse leüth ver-
ändert werden oder wegen langweriger zeit abkhumen und verderben und
so a er an ain oder andern orth solches verspühret, solle er solches alßobalden
andeiten, damit beÿ zeiten die unrichtigkeit verhindert und aufgehoben wer-
den kan. Auch beÿ alten leüten sich zu zeiten erkundigen, ob nit vielleicht
den closter etwaß entzogen, solches so dan andeüten, wie nit weniger soll
er an denen orthen, wo abnehmende marchbaumb verhanden, junge baumb
darneben ziglen.
[§ 3]
Drittens solle er auf die au- und waldtknecht fleissig acht geben, daß sie
weder wipfflholz , päställ oder andereß, ja gar nichts verkauffen oder verge-
ben, sie auch darzue halten, daß sie die wälder und auen täglichen abgehen,
die leüth, welche schaden zuefüegen, pfenden oder sonsten abwenden und
sovill möglich alle ein jeder seinen ganzen umbgrais wochentlich abgehen
und besichtigen, auch von ihnen bericht einnemben, wie alles bestellet, disen
aber fleissig nachsehen, ob deme also, wie sie b berichtet.
a über der Zeile ergänzt
b korrigiert aus: sich
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848