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Edition
sich anstände oder unrichtigkeiten eissern, derenselben halben bei alten des
gotteshauß unterthanen oder anderen sich zuerkundigen, destwegen beÿ
ihro hochw(ürden) und gnaden, herrn herrn praelathen etc., die schuldige
anzeüge zu machen und alle sorge dahin anzuwenden, damit von des got-
teshauß waldungen und auen auch deren gerechtsamen nicht das mündeste
entzohen oder das allenfalls entzohene widerumb herzu gebracht werden
möge. Und zumahlen
[§ 3]
drittens über alle zum stifft Closterneüburg gehörige und unter solchem
dienst befindtliche waldungen eine beschreibung oder schon wirklich vorge-
nohmen oder des nächstens vorzunehmen und darin die gattungen, orth und
quantitaet des dermahlen verhanntenen holzes angezeiget ist, alß wird auch
hievon ihme forster eine abschrifft zu handen gestellet werden, damit den
bißhero zimlich abgeödten waldungen und auen nach möglichkeit widerumb
aufgeholffen und von ihme aufgestelten forster hinkünfftig alle zur hauß
nothdurfft vorzunehmen, kommende holz schläge desto leicht- und gründ-
licher auch begreifflicher von jahr zu jahr ihro hochw(ürden) und gnaden,
herrn herrn praelathen etc., angezeigt werden kenen.
[§ 4]
Viertens solle er forster je und allzeit dahin besorgt und so vorsichtig seÿn,
das fortan ein solcher und sovieller holz vorrath behöriger orthen verhanden
seÿe, damit man das grüene holz unnüzer dingen zu brennen bemüssiget
werde.
[§ 5]
Fünfftens hat er forster in denen ihme zu verwalten anvertrauten waldun-
gen und auen nicht nur selbes und persöhnlich beständig und sorgfältig
nachzusehen, sondern auch darob zu seÿn und zu sorgen, das derleÿ auf-
und nachsehungen von denen wald- und auknechten fleissig beschehe und
besagt herrschäfftl(iche) waldungen und auen fast, ja soviel möglich, alle
täge von denenselben durchgangen und jene leüthe, welche sich widerrecht-
lich in denen waldungen und auen aufhalten oder darinen schaden machen,
mit bescheidenheit gepfändet oder zur erforderlichen fürkherung beÿ seiner
pehörde angezeigt werden.
[§ 6]
Sechstens solle er forster weder an heü , weder an holz ohne wissen und
willen des ihme vorgesezten forstamts inspectoris oder gnädiger herrschaft
selbst etwas zu verkhauffen oder abzugeben befuegt seÿn, villweniger ge-
statten, das hieran etwas durch die wald- oder auknecht verkaufft und
abgegeben werde, gestatten. Dargegen
[§ 7]
siebentens über das holz und heü , auch grämet , was von jahr zu jahr ge-
machet und eintweders zur selbstigen hauß nothdurfft verwendt oder mit
behörigen vorwissen und verwilligung verkauffet und abgegeben wird, wie
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848