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9. Die Forstwirtschaft
auch über die dißfahls erlaufene unkosten, holzhacker und mahderlohn ,
item über die dabeÿ von denen unterthanen verrichtende pferdt- und hand-
robbathen und über das denenselben reichende robbat brod nicht münder
über mit schiffen und herrschäfftlichen [P]ferdten beschehende führen von
zeit zu zeit eine genaue aufschreibung führen, auf das hiemit theils seine
hernach bemelt zu legen habende amts rechnung behörig belegen, theils
destwegen auf allmahliges verlangen gründtliche auskunfft geben und auß-
weisung machen köne. Weiterhin und
[§ 8]
achtens ist er forster auch verbunden immerfort und fleissig zu sorgen,
das die herrschäfftliche ackher zu rechter zeit umgeackert, gedunget, an-
gebauet und die fechsung hievon nuzlich eingebracht, von denen dortigen
tröschern in auströschen der erforderliche fleiß angewendet und ohne vor-
wissen gnädiger herrschafft oder deroselben bestelten herrn officialen nichts
enteüssert, enttragen oder veruntreÿet werde. Ingleichen liget ihme forster
[§ 9]
neüntens ob, unermuedet zu sorgen und nachzusehen, das alles in Dutenhof
und Hofau befindliche viech zur nothdurfft und gnueglich versorget werde,
kein mißbrauch in der futtereÿ einschleiche, die ställ , wägen , geschier und
übriger hauß rath, wie auch der hof selbsten durch unsauberkeit nicht
verwiestet werde. Besonders wird
[§ 10]
zehentens ihme forster eingebunden, auf feÿr und leicht (damit weder durch
seine aigene schuld, weder aus fahrlosigkeit der knechte , dienstmägdten und
andern in hof befindlichen leüthen, alß welche allesamt denen wald- und
auknechten ihme forster untergeben seÿn und seÿn miessen, einiges unglick
oder schaden verursacht werde) genauest und beständige obsorg zu tragen,
auch alle obbesagte ihme untergebene leüthe imer fort in allen khristlichen
wandl und ehrbahrkeit zu erhalten. Und sofern
[§ 11]
eilftens ihme forster aufgetragen wurde, das er in den umligenden dorf-
schafften den herrschäfftl(ichen) täz und ungeld beschreiben und einbringen
solle, so wäre er hierzu gegen dißfählig ihme besonders außwerffende reco-
gnition sich willig und eifrig gebrauchen zu lassen schuldig.
[§ 12]
Zwölfftens wird er forster angewisen und verbunden, das er alljährlich über
alle in den anvertrauten amt vorfahlend empfang und außgaben an geld,
holz , heü und andern naturalien auf arth und weiß und in jenen rubricen,
wie von seinen ambts vorfahren beschehen oder ihme vorgeschrieben wer-
den wird, eine ordentlich und behörig instruirte rechung nach verfliessung
jeden viertl jahrs, aber vorhinein aber jederzeit einen derleÿ extract zu han-
den ihro hochwürden und gnaden, herrn herrn praelathen , einlegen solle.
Dargegen werde
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848