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Edition
[§ 13]
dreÿzehenten ihme forster zu seinem solario und gehalt gnädig außgeworf-
fen an geld jährlich 75 fl, alle quartall an salz ain viertl, alle wochen 10 lb
rindfleisch oder dißfähligen betrag in geld, 4 zeill geschlagenes brod , 1 lb
schmalz und 2/8 semel mehl , dann täglich ain maass officier wein , anbeÿ
wird ihme forster zu besserer und nuzlicherer versehung seines diensts ein
eigenes pferdt zu halten und zur wohnung jene zimmer, so und wie seÿn amt
vorfahrer gehabt, zu gebrauchen passiert. Übrigens und
[§ 14]
schliesslichen wierdet sich von seithen gnädiger herrschafft diese instruc-
tion zu vermehren oder zu vermündern oder wohl gar ihme forster seines
diensts nach vorgehend dreÿ monatlicher aufkundung zu entlassen auß-
trükhlich vorbehalten, allein auch ihme forster , das er beÿ ihme vorfahlen
anderweitigen glikh nach ebenmessig viertl jähriger aufkündigung abschied
nehmen möge, die freÿheit zugestanden.
[E]
Stifft Closterneüburg den 1. Oct(ober) [1]765.
[L.S.] Bertholdus probst alda
Andre Schwach, forstner im Tuttenhoff
90.
Instruktion für den Förster in Tuttenhof
Klosterneuburg, [ca. letztes Drittel 18. Jahrhundert]
A StAKl, K 448, Nr. 17.
Aufbau: P – 20 §§ – E.
Datierung: mithilfe von Nr. 89, die teilweise als Vorlage diente.
Überlieferungsform: halbbrüchig geschriebenes Konzept.
[P]
Instruktion des von dem landesfürst(lichen) St. Leopoldi stift Klosterneu-
burg aufgestelten forsters im Tuttenhof .
[§ 1]
Erstens wird demselben der forstdienst jenseits der Donau , worunter der-
zeit folgende auen und walder , alß – a, gehörig sind, ferner zu verwalten
anvertraut, doch dergestalt, daß selber unter der aufsicht eines jeweilligen
h(err)n kamerers und forstamts inspectoris allerdings stehen, ohne dessen
vorwissen und bewilligung nichts unternehmen, sondern in allen, besonders
wichtigeren, vorfallenheiten nach dessen befehlen sich zu richten haben
solle. Gleichwie nun
a drei Zeilen freigelassen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848