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Edition
Johanni
, dits mag(ister) scholae 4 4 2
neben den schaitten , so sie
jährlich zu samben lassen tragen
Danieli Pürlinger organisten 4 4 2
Sonsten haben nachfolgendte officier und bediente kein holz zu fordern alß
remanenzer , stallmaister , schreiber , phindter , köch , wagner , feurer , zue-
schrotter , hoffnaderin , ridenknecht , die armen in der sutten , müllner zu
Weidling , garttner , gutscheknecht , leuffl , thorwartter , schöffmaister , cam-
mer -, hauß-, zimmerwarther , officier diener etc. Es seÿe dan das auch ihr
anbringen ihnen etwas außtrücklichen erlaubt und angeschafft wurdte.
[§ 3]
Im übrigen was vor holz vor mich, zu meinen und meiner diener offen
und kuchl geführt, solle ordentlich durch den thorwartter angezaigt und
von meinem cammerdiener, in dessen abwesenheit aber von h(errn) decano ,
welchen es aber vorhero solle angedeutet, bescheinet werden.
[§ 4]
Was h(err) decano und denen geistlichen aufs schlafhauß, auch in die revent
kuchl und offen und ins padt geführt, solle durch den thorwartter den
portner und durch ihme h(errn) decano angezaigt und bescheint werden.
[§ 5]
Waß auf die officier und cammerambt gelüfert, solle cammerschreiber attes-
tiern.
[§ 6]
Waß in die khellereÿ , kuchlambt , apodeckhen , neu gebeu, vor den schreiber
Christian , schneidereÿ , ober cammer , pactur Heÿlingstatt leßens zeit , pröß
alhie in leßen , umb St. Leopoldi fest allenthalben, spital , gschierhoff , Hie-
zing , ins Wienerische hauß und in specie jeden officier abgeführt würdt, solle
von jeder partheÿ, absonderlich bescheinet und der raittung beÿgebracht
werden.
[§ 7]
Auch solle schließlich alles holz , so bald es in auen oder wälter gehackht
und zu samben gericht, ehe und zu vor es weckh gegeben oder abgeführt
würd, in beÿ sein h(errn) decani oder weme er hierzue auß denen geistlichen
ernennen würdt, abgemesen werden.
[E]
Adamÿ probsten zu Closterneuburg m.p.
[AD]
bNB: Von den auholz , so in Decembri 1677 herüber ins closter gefiehrt
worden, hat forster davon verkhaufft 3 claffter, alß Stephano Schmitt und
b –b auf einem beigelegten Zettel in A
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848