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Edition
oder angeziekh , khinen auch alle vierzahen dag oder auf lengest in 20 dag
die peill thue mit einen mess[er]b abgeschniden ainen messer schneidt dickh.
[§ 4]
Auch alle acht dag die kheller fleissig abkhert unnd alle acht dag das erdrich
fleissig aufgeschoben, sonderlich da man gehet, das erdrich aines mösser
rueckhen dickh aufgeschoben, davon gehet die khelten, die pfloster kheller
seint nit guett ursach, das khott, so man an den schuchen hinein tregt oder
sonsten hinein khombt, das bleibt zwischen den steinen, das wirdt faull,
stinckhet unnd thuett den wein schadten.
[§ 5]
Die wein im gantzen jahr nach der zeit zuerhalten unnd wartten.
Item die wein soll man zwischen Martini unnd Ostern vor uberige hitz unnd
khelten verhietten, zwischen Ostern unnd Pärtlmehe vor hitz unnd himelitz
auf sie nit schlag, zue rechter zeit thüer unnd fenster auff unnd zu thuen,
dan der plitz unnd hitz thuen c schadten den wein . Man soll auch wißen ,
das sich umb weinachten , mertzen unnd so der plitt gehrn erheben unnd
arbeitten, solt ir auch dißer zeitt fleissig fiellen unnd die spindt fleissig auß
waschen unnd waschen mit rainen tichlein, den wan ein wein wohn steht, so
er empfeht, er khaimb unnd wirdt liederlich anziekh . Soll auch die thichlein
inn haißen dagen gar sauber außwaschen, damit der unflott umb das peill
sauber außgeputz seÿ, dan es in sonst gor polt schadt unnd anziekh wirdt. Es
ist auch der wein nicht zu machen, wen er im plit ist unnd umb weinachten
noch in großer hitz, er sei gleich zöch , rott oder wie im welle. Jedoch nott
pricht eissen, so du ainen zu der speiß oder außschenkhen muest, moch in
mit dem ainschlag oder obzug, dornoch der mengel hat, dos finstu vor unnd
hernach genuegsamb guetter underrichtung.
[§ 6]
Die zeit zum wein lesen
Die weisen leith im Grie[chi]schen sprochen, es sei die rehte wein leß zeit
hort zuerkhenen, wan der wein , so von den wein reben khombt, die man vor
der rechten zeit oblöst, wiertt siech unnd khranckh, ists aber soch, das die
weinper fost zu zeittig wehren, das sÿ fouleten, so schneidt die frischen und
foullen khörner von den frischen oder der selb wein verdreibt und wirth
unbestendig, sovil von der kheltten alls von der hitz uberig, das hat ein
griechischer maister gesprochen, das ain jedlichem rechte leß zeit wierdt
inner siben dogen, damit erkhenen, das die wein pehr recht zu zeittig sein.
Wen di wein pehr gohr sieß sein unnd sich der khern löst prechen unnd die
tröster khernen praun werden unnd sich der wein löst außdruckhen vonn
dem polg, wen auch des weines frucht khlebt in den henden oder fingern als
b Blatt eingerissen
c folgt gestrichen: den
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848