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Edition
veigel wurtzen 2 loth
nägl 1 loth
zimet rinden 1 loth
imber 1 loth
anneÿß 1 loth
muschkhatmuß 1 loth
poriß 1 loth
khernen 1 loth
[§ 34]
Diese stueckh alle undereinander zerriben, allein denn weissen weiroch
unnd denn timion dorffs nit stossen, der ist vorhin gestossen, nimb dorzu ain
uber loss(. . . ) khochl, dorein thue 2 lb schwebl unnd loß in auf einer gluett
zergehen und dornoch dise stueckh alle dorein dempferierth, denn thritten
thaill beholt heraussen, dann nimb ein rupes thuech, zwen oder dreÿ finger
preith, das zeich dordurch unnd in durch ziehen wirff das stup dorauf, so
hastu einen gerechten einschlog zu allen wein , die man gohr schön und frisch
hot. Mag mannß brauchen, das man ein wein soll obziehen, so bereith die
vaß schön, nimb in halbes mäßl prandtwein zu einen dreÿling unnd spreng
es in das vaß , allentholben das das voß zuegeschlogen, nimb einen ring oder
einschlag, zu einen dreiling ain gantzen ring an einen eissern drath unnd in
das voß gehength, dem spundt mit einem nossen hodern woll vermacht unnd
also stehen lossen, ain stundt oder zwo, dornoch denn wein dorein obgezogen
unnd also bei ein 14 tagen ligen lassen, so wirth er guett unnd gerecht.
[§ 35]
Einen starkhen wein zuemachen, daß die leith bolt drunkhen werden
Nimb ein pfundt rauten samben unnd stoß es woll zu einen pulffer unnd
nimb ein (. . . )otting zueckher , zerstoß jedes insonderheit unnd in ein söckhl
gethon unnd in den wein gehenckht, wo wierdt er storkh unnd wer in
drinckt, der mueß darvon drunkhen werden, pubol.
[§ 36]
Gor ein khöstlichen bewertten guetten einschlag, der hierinnen der aller-
beste unnd ich Christoff, schreiber , solichen gebraucht, vann denn alten
Herbitzen bekhumen unnd thue in allen mosten wie volgt.
[§ 37]
Erstlichen nimb 2 lb schwebl , denn zerstoß khlain unnd thue in in uber
lossierten heffen oder scherben und zerloß in auf einen gluett kholl feur , dar-
nach, wenn du in zerloßen host, so nimb ein braite schissel, die so zimblich
dieff ist, thue darein dreÿ halb guetten wein , alls du in haben khanst, nimb
denn zerlassen schwebl unnd schidt in in denn wein unnd loß in dorin ligen,
alß lonng sich ein khalbs fleisch sieden mecht, dornach nimb ein schönes
lautteres prun wosser unnd wosch in fein sauber auß unnd leg in auf ein
multern unnd loß in an der sohnen oder beÿ einen offen fein gemach thier
werden unnd druckhenen, ein 14 dornach, wan du in es zum dritten mall
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848