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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
in ob und beraith das vaß allso wie vorhin geschriben stehet unnd peils
widerumben, allso zue, dos khein dampf dorvon khan, so hostu siessen wein
wie musscatella . Es ist probiert worden.
[§ 76]
Alliudt
Item nimb ferben wurtzen 5 loth, thue di in ein wein , der fertig ist, so werdt
der wein und wollgescheschmech oder nimb waholder , spann unnd hengs
in die mitten, so der wein giert und wan er wider vergiert hot, so nimb die
spann herauß.
[§ 77]
So ein wein will verderben
Nimb bendicten wurtzen unnd wosch schön auß und thue dos khrauth
darvon, dornach legs in den wein , eines dropfen ist, so (. . . )ee gerecht unnd
schön.
[§ 78]
Gar ain verdorbner wein wider (. . . )ff des jeder dorob verzagt,
denn hilff (. . . )gg
Nimb ein h(and voll) weinstein und verpindt in (. . . )hh pollen unnd stoß in
ein frisch prun wosser (. . . )ii feur loß in dorin ligen, so lang bis (. . . )jj. Dornoch
nimb in herauß unnd leg in in eine schißl unnd geuß ein viertl wein dorauf
unnd rier in ob durch ein thuech unnd seit den selben wein , biß er wiert wie
ein solz . Des selben wosser nimb ein peher vollen woll unnd loß in rosten ein
drei oder vier tog, so wiert der verdorben wein widerumben gueth.
[§ 79]
Welcher wein sich von dem gemach uber nacht nit sitzen will
Nimb ein viertting weinstain , ein viertting holz unnd loß das thier werden
in ainer pfannen unnd zerstoß gor khlein unnd thue es in dos voß und rier in
durcheinander unnd geuß füenff candl wosser dorein, so verstahts es unnd
sezt sich an den podten.
[§ 80]
Ein nattierlichen starckhen wein zue mochen
Item nimb 1 loth nögl , 1 loth muscaten , 1 lot zimet rinden unnd stoß es zu
stup unnd kk thue es in ein säckl unnd heng es in den wein auf die mitten
unnd wen du verstehest, dos der wein wil storkh werden, von dem gemacht,
so thue dos säckl wider herauß, so ist es gerecht.
ee Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
ff Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
gg Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
hh Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
ii Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
jj Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
kk folgt gestrichen: es
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848