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Edition
Diese stuekh muscathnuß unnd -plie stoß nit zue pulffer, sondern aufs kh-
leinest zerschnitten unnd aufgedörth, am durchziehen wiltu den einschlog
khleiner mochen, so nimb 2 lb schwebel unnd won du denn schwebl zerlasen
hast unnd wolt dier prienet werden, so nimb ein essig unnd ausen umb die
rein geforen, so erlischt er.
[§ 100]
Gewirtzen wein zu machen
Nimb 2 loth zimetrinden , muscoth plier 2 loth, zitwer 3 loth, stoß khlein,
heng es in ein säckhl im most , ehe er verjest unnd wen er außgiert, moch
dos pödl zue, so hostu ein lustigen luftigen guetten wein .
[§ 100]
Zäch wein wider zuerecht bringen, bewertte stuekhl füer die zöch
Item nimb der schön khistling stoin, der aufs maists ungehitzt unnd also
glienet, in dos voß wein hienein gethon unnd woll zuegepeilt unnd loß stehen
biß du den wein wilt außgeben, so ist er gereht unnd gueth.
[§ 101]
Ein anders fier die zaich
Itemb nimb des wosser, so auf piersten ploter, hebs auf unnd thue es in ein
gloß unnd wenstu einen faullen wein host, der im gloß ist, so nimb dieses
wosser in ein holben dreilling ein holben pfenwert prandtwein sovill, so
wiert der wein gerecht und schön.
[§ 102]
Fier die zäch
Nimb die ähen rieden , schöll die öbistere rinden (. . . )lll unnd nimb die weiß,
so zue nögst dem holtz (. . . )mmm dieselb unnd dör si an der sohnen oder bei
den (. . . )nnn wenn sie also dör worden seint, so sto(. . . ) (. . . )ooo messer unnd
nimb der ein handt voll (. . . )ppp in dos voß und loß drei qqq tog (. . . ) rrr, so ist er
gereht unnd gueth.
[§ 103]
Wenn sich ein wein verkhert unnd zöch will werden
Nimb ein dickhes leines thuech unnd thue denn spundt vann vaß hinweckh
unnd legs uberdas peill unnd ein gesottenen aschen darauf, reiß ein schön
wossen auß, der schön grien ist unnd leg in auch daruber, dornach nimb ein
spinndl unnd stich darmit durch denn wessen, dos er unden zum zapffen
mag herauß rienen.
lll Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
mmm Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
nnn Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
ooo Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
ppp Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
qqq folgt gestrichen: unnd
rrr Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848