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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
[A ′: § 37]
Er soll auch für sich selbst und ohn vorwissen des herrn prelathen khain
arbait durch zimerleüth , maurer und dergleichen nit fürnemben. zz
[A ′: § 38]
Deßgleichen soll er auch die dienner als zehetschreiber , trager , presser und
dergleichen, so aaaauf der ober camer aaa zu notturfft im lesen aufgenumben,
alles mit namen oder was er ainem ÿeden zu besold geben underschidlich
aufschreibn und in seiner raitung einbringen.
[A ′: § 39]
Des soll er sich auch befleissen, mit den tag- und nachthüetern und ain fleis-
sigs aufmerkhen und nachfrag haben, daz dem gotshauß in den weingarten
treülich gehüet und nichts verabsaumbt oder vernachtailigt werde.
[A ′: § 40]
Er soll auch in dem lesen treulich aufsehen, damit khain weingarten , dem
gotshauß zuegehörig, ubersehen oder durch ander leuth gefechsnet werde.
[A ′: § 41]
Er soll wochentlich ain- oder zwaÿmall in die Heillingstat , deßgleichen
die u[m]bligunden des gotshaus wei[n]garten zu Sivering , Grinzing , Nuß-
dorf und Töbling , bbb Hoflein , Khrizendorff und ccc all ander des gotshauß
we[in]garten ob- und underhalb bereiten und mit vleiß nachsehen, daz alle
arbait darzue in rechter zeit verricht und nichts verabsau[m]bt werde.
[A ′: § 42]
Beschließlich und sumarie soll er weinkhellner nach obbegriffner instruc-
tion zu ddd aufnemben des gotshauß treulich, vleissig, erbarlich, als ain
treuer diener und weinkellner handlen, des gotshauß nachtl, sovil im ÿe-
derzeit müglich, zuwenden und frumben zubefürdern sich befleissen. Der
herr prelath behelt ime be[v]or, nachdem diser zeit nicht all eee nottürfftig
articl zu schrifft gestelt müg werden, dise instruction zu mindern oder
meren, wie es seiner g(naden) nach derselben und deß gotshauß nuz und
notturfft füeglich sein will. Dagegen soll ime järlich zue besöldung geraicht
werden, zwenunddreissig gulden, auch soll er haben auf sein persohn sein
underhaltung mit essen und trinckhen, auf der tafel in zimer, wie a[n]dere
officier und die kheller khnecht fffund ubergeer fff sollen iren tisch auf der
türniz ggg haben. Zu urkhundt ist ime dise instruction mit abgeets herrn
zz folgt gestrichen: Waß sunst für handtwercher , als schmidt , schlosser , hafner , tischler
und andere zum gottshaus arbeiten, solle er anzaigen.
aaa –aaa am linken Rand ergänzt, stattdessen gestrichen: er
bbb und gestrichen
ccc folgt gestrichen: oder orten
ddd folgt gestrichen: ab
eee folgt gestrichen: noch
fff –fff über der Zeile ergänzt
ggg folgen zwei getilgte Wörter
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848