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10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent
hen unnd aufmerckhen haben, auch solliches zu thun, die übergeer vleissig
darzue halten und auf sÿ vleissig acht und sein aufsehen haben.
[§ 2]
Waß er füer gelt auß dem cammerambt auff weingart pau unnd anderes emp-
fe[c]ht, vleissig ins officier puch einschreiben und darüber sein ordenliche
raittung halten.
[§ 3]
Die khellerkhnecht , übergeer , weinzierl , hauerkhnecht in den höfen und
in den dörffern Heÿllingstatt , Nußdorff , Grinzing , Under Töbling , Under
und Ober Süffering , Sallmanstorff , Weidling , Khalbmperg , Höfelein und
allenthalb in und hierumb die stadt Closterneuburg sollen dem herrn pre-
laten verpflicht sein, treulichen zu arbaiten und ÿederzeit gehorsamb zu
laisten, auch dem weinkheller anstadt gemelts herrn prelaten in irem dienst
ÿederzeit auch gebierliche gehorsamb zu laisten, doch soll er khainen diener,
hofmaister oder weinzierl , in sein ambt gehörig, ohn vorwissen des herrn
prelaten nicht verlaben, bestellen noch aufnehmen, who aber under denen
unfleissig oder unthreu personen befunden, solliches dem herrn prelaten
zeitlich anzaigen.
[§ 4]
Er soll auch auf die übergeer achtung haben, daß dieselben iren dienst
treulich außwartten und den hauern (damit sÿ die arbaith nicht schleidern)
vleissig aufsehen, auch die gedachten übergeer zu rechten weill und zeit und
nit erst umb mittag in die weingarten gen und who sÿ einen oder mehr hauer
in unthreu oder unfleissiger arbaith befünden, strags anzaigen, damit man
gegen denselben verprechen mit gebürlicher straff müge füergen.
[§ 5]
Es sollen auch alle abent wein kheller und übergeer miteinander tractiern
und beratschlagen, waß zu morgens am nottigsten für weingart arbaith
fürzunemben seÿ und wie sÿ es im rath befinden, also fürgenomben werde.
[§ 6]
Es sollen auch weinkhellner und übergeer im weingart gepürg auf alle weg
[und] wendlsteet, damit dieselben zeitlich gemacht und vor deß gottshauß
weingartten , who vonnotten die schlacht, fachgrüeb, runsen und andere not-
wendige überpau für übergehn, achtung haben, damit dem gottshauß nicht
nachtl und schaden ervolgen mige und wo es ihnen beschwerlich, zeitlich
anzaigen, damit auß ainem clainen nicht ein grosser schaden entsteeen und
erfolgen mechte.
[§ 7]
Item, nach dem die übergeer nit alle mallzeit aigner person des gottshauß
geschefft halben besuchen mügen auß ursachen verre der weingartten , mag
innen umb ires vleiß willen, doch daz sÿ es in der khuchen zuvorwissen
lassen, ir thaill im höfen bleiben und auf ir haimb khunfft auf gehalten
werden.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848