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11. Das Küchenamt
unnd tranckh für sein person im closter in deß herrn prelatten zimmer an
der officiern tisch in abweßen des prelatten . Wan aber der prelatt oder hohe
anselige frembte personen zue tisch sizen, am nach tisch wie zuvor annder
khuchlmaister gehabt haben.
[§ 26]
Raichung der speiß, wie es damid gehaltten werden solle
26. Erstlichen in des herrn prelatten zimer soll der tisch mitt zimlicher
sauberer speiß an uberfluß underhaltten werden.
In des convent solle die notturft geraicht unnd gegeben werden unnd solle
der khuchlmaister oder gewelbschreiber jeder zeitt zu dem herrn dechantt ,
canthor unnd reventt kheller geen, fragen, was für personen verhannden,
pfrüend extra ordinari nit geben.
[§ 27]
27. Es sollen auch alle winckhlmall unnd fruestueckh an ehaft ursachen ober
die colationen gar aufgehebt sein unnd dem khuchlmaister in seiner raittung
nitt passiertt, die an bewilligung des herrn prelatten gegeben werden. Die
khrannckhen in dem sichauß sollen an den vastägen irem begern nach
zimblich versehen werden, desgleichen auch arbaittend personen.
[§ 28]
28. Auf daz obersten sollen auch die notturft sauber unnd wolgekhocht speiß
gegeben werden, der khuchlmaister oder gewelbschreiber sollen alle essen
zeit in die türniz geen unnd allen tischen, so officiern unnd diener sein,
abzelen unnd ainer jeden person ir zimblich notturft geben. In abwesen
des khuchlmaister solle haußkhnecht die personen anzaigen unnd warhaftig
sein, dem gewelbschreiber , zu zeitten mitt anndern geschäften beladen, wo
auch der herr prelatt ein anndere frembte person darzue verorndt, sollichem
soll auch sein notturft neben anndern gegeben werden.
[§ 29]
29. Der tüsch im kheller oder weinstübl solle durchauß aufgehebt sein, die
kheller khnecht , ubergeer h sollen ir speiß auf der türnitz empfahen. Wo aber
die ubergeer der wein gartten irerß dienst halben den tüsch nitt jeder zeitt
auf der türnitz khunden besuechen, sollen inen in der khuchl die zimlich
notturft aufgehebt werden.
[§ 30]
30. Der hofmaister hatt seinen ordenlichen tüsch auf den obereßen , darbeÿ
soll ehr ain treuer aufseher sein, guette manzucht haltten, frembte gest , so
an des herrn prelatten bewilligung oder geschäft an den tisch khumen, ab-
stellen, iseiner haußfrauen wochentlich 10 lb fleisch , khrautt , rueben unnd
sunsten zimliche fasten speiß geraicht unnd gegeben werden.i
h verbessert aus: ubergeen
i –i in A ′ gestrichen
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848