Page - 598 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 598 -
Text of the Page - 598 -
Edition
einstellen, welche wochenzetl gewolbschreiber wochentlich auf den Montag
umb 7 uhr vormittag dem herrn praelaten oder decano in gueter richtigkheit
zuestellen; dieselbe aber ehe[r] nit übergeben, der kuchelmeister habe dann
die selbe zuvor revidirt und gegen der rapulatur collationirt, nit weniger
auch die kuchelambtsraittung in ainer solchen gueten ordnung halten, da-
mit kuchelmaister solche ohne aufschub in gueter richtigkheit ainem herrn
praelathen oder wehr darzue verordnet übergeben mög.
[§ 3]
3. Gwölbschreiber solle in der verspeißung daz rindtfleisch , castraun , gennß ,
hienner , vögl , aÿr und anders jedes absonderlich unterscheiten und nit
untereinander sezen, insonderheit denn empfanng der khuchel diennst , die
richter , das dorff, auch die zeit und wievil er jeder sortten empfangen in den
zetln benennen unnd einbringen.
[§ 4]
4. Item soll er absonderlich verzaichnen, wohin die lungeprädl , peÿl und
khern prädl verspeist und sovil müglich sich befleissen, damit dieselben alles
vleiß eingepaizt und in der wohenzetl specifice eingebracht werden. Dahero
er täglich zu mittag unnd nachts auf jeden tisch mit der lezten richt ins
revent - und officier -tafel sein tag- oder verspeiß-zetl dem herrn praelaten
selbst, decano oder a deren substituierten geben solle.
[§ 5]
5. So ein schwein geschlachtet, soll er die davon gemachte plunzen , würscht
und hamen , wie vill deren verhanden, auch das fleisch nach dem gewicht
in empfanng in der verspeißung nemben und wohin jedes verspeist, ordent-
lich verraitten, auch wochentlich dem resst, was über die verspeißung von
fleisch , plunzen , pradtwürsten und anderst verbleibt, ordentlich sezen, den
speckh unnd hamen aber soll er sauber rauchen lassen und dem geistli-
chen inspectori überantwortten, solchen er zuverwahren wissen wirt. Die
schmerlaub soll er auch in empfang sezen und wo dieselben hieverwendt, in
dennen wochenzetln ordentlich ein bringen, sonnst auch allen empfanng der
diennst - unnd zins-vögl , von wann und waz orthen her sie gebracht werden
und wieviel derselben pändl sich befinden, auch waß für sortten der vögl sein
in specie in die wochenzetl einbringen.
[§ 6]
6. So offt auch süeß rueben oder khrautt vom kuchelmaister khaufft, dieweill
er es in die außgab stelt, soll er solches auch neben dem fischkhauffen in
empfanng und hernach specifice, wievil er auf ein tisch verspeist, in die
verspeißung sezen. Wie dann auch nit weniger die hennen unnd aÿr in der
verpeißung alles specificirter einstellen.
a folgt gestrichen: herrn
598
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848