Page - 601 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 601 -
Text of the Page - 601 -
11. Das Küchenamt
abgeholt, sonderlich weibspersohnen nit lanng aufgehalten, sonder eheist
abgefertigt werden mögten.
[§ 17]
17. Wann es anrichtens zeit, soll sich kuchelmaister und gwölbschreiber all-
wegen dabeÿ finden lassen, damit das anrichten der speißen recht ordentlich
und sauber beschehe, weill auch gespüert worden, daz die kuchelpartheÿen
unnd ander, so auf der schneidereÿ essen, die speisen von der reventku-
chel empfangen, also soll solches hiemit genzlich abgestelt und nirgents
anderstwo, alß in der officier kuchel zu kochen zugelassen sein.
[§ 18]
18. Es solle auch kuchelmaister oder gwölbsch(reiber) järlichen zu lösens zei-
ten die zall der persohnen, wievil deren in allem zu speisen verhanden, beÿ
ainem geistlichen lößmaister ordentlich erkhundigen, alßdann jedes tags,
so lanng man sÿ zu gebrauchen, die gebüer auf sie raichen unnd hergeben,
damit von des gottshauß bestelten weinzierln weiber, wie sie im gebrauch,
nit ain mehrers begert und abgefordert werde.
[§ 19]
19. Kuchelmaister solt selbst oder in abwesen sein untergebene gwölb-
schreiber beÿ dem schlachten der oxen und abthuung des clainen viechs
sein, damit nit durch den zueschrotter ichtes verwiest und entwendt werde
und wievil haupter des grossen oder clainen viechs wochentlich geschlach-
tet und abgethon wirt, in die wochenzetl vleißig gesezt und vermelt wer-
den.
[§ 20]
20. Es soll auch dennen köchen für alle ding bevolchen werden, daß die die
fleckh nit sieden, ehe dann sie schön gemacht unnd gepuzt sein, beÿ straff
darauf kuchelmaister achtung geben soll.
[§ 21]
21. Das inner fleisch unnd peüschl sollen grüener ordentlich unnd sauber
angetragen werden, damit es nit allezeit durch den zueschrotter erstenckht
und erst hernach in die kuchel geben werde. Es soll kuchelmaister in des
herrn praelaten und convent kuchel allezeit selbsten bei dem abgewürzen
sein, daß nichts vergebens oder überigs verschwendt, allein zimbliche not-
turfft gebraucht werde.
[§ 22]
22. Was kuchlmaister für köch und ander kuchelgesündt aufnimbt, daß solt
er mit vorwissen des herrn prelathen oder inspectoris thuen und ain jeden
auf ein jahr dingen unnd mit nahmben, auch zuenahmben, von wonnen er
ist, auch den tag unnd jahr aufschreiben, wann er angestanden, denselben
ir besoldung nit hefftig hinauß geben, damit sie nit haimblich entweichen.
[§ 23]
23. Er soll auch kheinen seines untergebnen gesündts ohn wissen des herrn
praelaten nit urlauben, wann er aber unvleissige unnd untreuliche persohn
601
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848