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Edition
erfo[r]dert, vleissig unnd treulig umbschlagen, auch in ander weg vleissig
zuesehen, damit nichts schaden nemb oder verläst e werde.
[§ 2]
2. Zu f denn diennstzeitten soll er das traidt von den armen leitten aus ainem
jedeem ambt unnder ain sonndere robrikhen, der gleu[c]hen was er füer pau -
unnd zehendt-traidt unnd haber von des gotshauß marchöffen g emphecht,
auch ainen jeden unnderthon , so diennst bringt, mit nomen aufschreiben
unnd wievil er diennt, darumb soll raintschreiber die holten hunnd der
phistermaister den raintschreiber quittiernh. Welche ausstenndt bringen,
soll er in ain sonnder register machen i unnd j auß k welchem ambts jeden
mit nomen, auch von welchen jaren die ausstenndt herraichen l, aigennttlich
einschreiben, damit man in seinen raittungen befünden mug, was unnd
wievill heirig dienst, auch ausstent bezallt, das es nicht zwier an die armen
leüt gefordert unnd in zwichfach bezallung gedrungen werden.
[§ 3]
3. Er m soll das allest n trait erstlich verzerren unnd nach der maß dem
müllner anntworten, dergle[i]chen wider o emphahen unnd aigentlich inn
seiner raittung die tag anzaigen, was unnd wievill er geen mull geben, auch
wider empfangen.
[§ 4]
4. Wann er mell zu dem peitlen verordnet, soll er das gefätt mell unnd die
gelesten khleiben , jedes inn sonnderhait nach der maß, auch an welchem
tag es geschiecht, aigenntlich aufschreiben unnd in seiner raittung anzaigen
unnd sich niemandts, weder p peckhen noch müllner mit nicht von diser
ordnung bringen lassen.
[§ 5]
5. Was er füer mell zue dem pachen gibt, soll er ainen jeden tag vleissig
einschreiben unnd wievill er von ainer jeden peckh laib emphacht, aufmerck-
hen.
e B, C, D, E, F, G und H: verwarlost
f B, C und D: Für
g B, C, D, E, F, G, H: maÿrhöffen
h –h F und G: und er dem rändtschreiber quitiern
i fehlt in F und G
j fehlt in F und G
k folgt gestrichen: jedem
l F und G: zuraichen
m C und D: Erstlich
n B, C, D, E, F, G und H: eltest
o fehlt in F und G
p fehlt in F und G
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848