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Edition
übersehen d unnd eraitten, ob nit in den latus oder der summa gefehlt seÿe,
auch nit weniger den f wochenzettel unnd die rapulatur recht unnd just
collationieren, damit beede thaill die jahrs raittungen unnd wochenzet-
tel miteinannder accordieren unnd hierin khein confusion fürüber lauffen
möchte.
[§ 2]
2. Annderten soll pfistermaister ohne erlaubnus nit ausser deß clossters
oder der pfistereÿ ligen, unzeittige gasstereÿen darin anrichten, noch solches
seinen undergebenen zuthuen gestatten, sonndern wo er solches beÿ dem
pfisster gesindl (kheinen außgenomben) deß unzeittige oder ÿberflüssige
essen unnd sonnderlich die schödliche trunckhenheit spüeren wüerdte, soll
er diß beÿ ihnen alßbaldten abstellen unnd ihnen ausserhalb, nirgendt
anderstwo alß in der pfistereÿ , zueligen gestatten, deßwegen er dann alle
abents vleissig visitiern, ob sie alle beÿ hauß, damit, wann ein visitation
von dem herren praelathen , decano oder wem er dasselbig befilcht, fürüber
gehe, man sie auf fürfallundte noth, sonnderlich aber beÿ nächtlicher weill
an gewöhnlichen orthen, wohin sie dann deputiert, zuefindten unnd für sie
gebüerliche andtwortt zu wissen gebe.
[§ 3]
3. Dritten soll pfistermaister auch in allweeg sein fleissiges aufsehen auf sein
undergebenen speiser , müller unnd peckhen gesindl haben, daß sie khain
rauffhandel in der pfistereÿ anheben, noch sonnst einannder nit beleidigen,
scheltten oder schmächen, von deme nun einem oder mehrern solches solte
erfahren werden, gegen dem oder denen soll pfistermaister auf zuvor gehalt-
ten verhör eines jeden verprechen nach mit gebüerlicher straff verfahren.
Wo fehr aber daß verprechen so gross wäre, so soll er daßselbig ordenlich auf
die ober cammer oder aufs wenigist für herrn hoffmaister bringen.
[§ 4]
4. Viertten, demnach nun daß spillen ein schödtliches übel, darauß viel unnd
manicherleÿ hizige reden unnd enndtlich grosse schlaghändel endtstehen
thuen, welches spillen sonnderlich unnder den peckhen gesindel ein vast ge-
maingelicher gebrauch ist, daß sie sich nit allein beÿ demselben nit fridtlich
betragen, sonndern auch Gottes, seiner wehrten muetter unnd allen lieben
heilligen mit leichtferttigen fluechen übigelich vergessen, also soll pfister-
maister hiemit alles ernsts auferlegt sein, sein vleissige aufacht zuehaben,
daß der gleichen nit fürüber gehen lasse. Unnd da er solches selbst sechen
oder durch anndere erfahren wüerde, daßselbige alßbaldten beÿ ihnen wend-
ten unnd abstellen unnd vor allen dingen dahin gedacht sein, daß guette
d A ′: lesen
e in A ′ über der Zeile ergänzt: überraitten
f A ′: die
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848