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Vor 1918
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
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12. Das Pfisteramt jedem mezen 85, 86 oder 87 par, welches in seiner unverennderten grösse der zwölff loth jederzeit verbleiben, empfanngen unnd in den wochenzettln wochentlich einbracht werden sollen. Wann die starckh wintterszeit aber fürÿber unnd es wider gegen dem früehling gehet, mag pfistermaister daß brodt wider in voriger, doch nit überfleissiger grösse, weillen in dem ganzen gottshauß gespüerdt wüerdt, daß sie dasselbig mehrers thaills verkhauffen, pachen lassen.g [§ 11] 11. Wann eß außspeisens zeit unnd die essglockhen gelitten, soll pfister- maister alßbaldten außspeisen lassen, damit niemandt an seinen geschäfften verhindert werde. Darbeÿ er, pfistermaister , allwegen, es fallen ihme dann sonnderbare ambts verhinderungen für, sich befindten unnd zuesechen solle, daß die außspeisung deß brodts nach der ime angehendigten sonnder- baren instruction deß brodt außspeisens recht unnd ordenlich bescheche. [§ 12] 12. Eß solle pfistermaister sonnderlich auf die mühln , daß sie nit feÿeren unnd die müller im mahlen recht unnd woll hausen, vorderist auch sein vleissiges aufsechen haben, daß sie niemandts anndern, alß dem gottshauß mahln, damit deß gottshauß jederzeit mit melb der notturfft nach versechen unnd daran kheinen mangel leiden möchte. Deßwegen er desto öffter den mühln zuesechen solle, waß für maltter verhandten, auch wie es mit der maß sowoll in der pfister , sonderlich aber auf der Weidlinger mühl beschaf- fen, damit nichts undergeschlagen oder frembtes maltter gemahlen werde. Da solches beschechen, soll er den müller hierumb mit gebüerlicher straff fürnemben, eß were dann, daß deß gottshauß underthan einer zue Weidling auf solcher mühl , doch mit vorwissen unnd ohne deß gottshauß nachtl unnd schaden, zuemahlen begehrt, deme es dann gegen raichung der gebüer, wo es obangedeütter gelegenheit unnd gestalt der sachen nach sein khann, nit abgeschlagen, welches aber in allweeg mit vorwissen unnd zuelassung deß pfistermaisters beschechen solle. Waß nun daß mahlen ertragen wüerdt, soll müller ordenlich einzeichen unnd verraitten. [§ 13] 13. Soll pfistermaister vor allen dingen dahin gedacht sein, daß er daß maltter hinfüro biß auf verrere verordnung muth weiß jeden zue 30 mezen, doch ungereütterter gegen empfachung 49 gestrich mehl unnd khleiben , auch allweegen daß elter traidt auf die mühln zumahlen geben lassen unnd fürnemblich dahin trachten, daß er, wann wasser verhandten, dem pfister müller ein muth solches traidts, wie es dem müller zue Weidling geliffert, fürderlichst auf die prob zuemahlen geben, darauf er vleissig achtung haben solle, daß solches gerecht unnd der billichkhait nach außgemahlen werde. Wo es nun ein mehrers alß obgesezte maß mit sich bringt, ertragen möchte, dasselbige soll er auch von jedem muth, so auf der Weidlinger mühl gemah- len unnd hinfüro weniger nit empfachen unnd einnemben. 639
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Title
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Subtitle
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Editor
Josef Löffler
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21304-8
Size
15.5 x 23.0 cm
Pages
876
Categories
Geschichte Vor 1918

Table of contents

  1. Verzeichnis der Editionseinheiten 9
  2. Geleitwort 21
  3. Vorwort 23
  4. EINFÜHRUNG 25
  5. 1. Einleitung und Forschungsstand 25
  6. 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
    1. 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
    2. 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
    3. 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
    4. 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
    5. 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
    6. 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
  7. 3. Die Quellen 65
    1. 3.1 Instruktionen und Ordnungen 65
    2. 3.2 Bestallungen und Reverse 72
  8. ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
  9. 1. Die Quellenüberlieferung 79
  10. 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
    1. 2.1 Die Identifizierung der Editionsgrundlage 95
    2. 2.2 Die Anordnung der Editionseinheiten 99
  11. 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
    1. 3.1 Kopfregest und Quellenbeschreibung 101
    2. 3.2 Der Editionstext 105
    3. 3.3 Der textkritische Apparat 106
  12. 4. Editionsgrundsätze 107
    1. 4.1 Textkonstitution 107
    2. 4.2 Textwiedergabe 108
    3. 4.3 Konventionelle Zeichen 109
    4. 4.4 Nicht aufgelöste Kürzungen und Abkürzungen im Editionsteil 110
  13. EDITION 111
  14. 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
    1. 1.1 Memorial über eine Herrschaftsbereitung 111
    2. 1.2 Texte zur Reform der Ämter und zum Verhalten der Beamten 115
  15. 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
  16. 3. Das Hofmeisteramt 140
    1. 3.1 Instruktionen für den Hofmeister 140
    2. 3.2 Bestallungen für den Hofmeister 238
    3. 3.3 Reverse von Hofmeistern 245
  17. 4. Die Rentkammer 257
    1. 4.1 Taxordnungen für die Rentkammer 257
    2. 4.2 Instruktionen für den Rentmeister / den Rentschreiber 261
    3. 4.3 Revers eines Rentschreibers 281
  18. 5. Die Oberkammer 282
    1. 5.1 Memorial über die Amtshandlungen auf der Oberkammer 282
    2. 5.2 Ordnungen und Verzeichnisse über die Kanzleitaxe auf der Oberkammer 284
    3. 5.3 Grundbuchsordnungen 293
    4. 5.4 Instruktionen für den Grundschreiber 299
    5. 5.5 Instruktionen für den Remanenzer 345
  19. 6. Die Registratur 362
  20. 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
    1. 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
    2. 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
    3. 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
    4. 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
    5. 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
    6. 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
    7. 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
    8. 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
  21. 8. Das Kammeramt 404
    1. 8.1 Instruktionen für den Kammerschreiber 404
    2. 8.2 Instruktion für den Kammeramtsverwalter 417
    3. 8.3 Heiratsrevers eines Kammeramtsschreibers 421
  22. 9. Die Forstwirtschaft 423
    1. 9.1 Instruktionen für den Förster 423
    2. 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
    3. 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
    4. 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
    5. 9.5 Reverse von Förstern 489
  23. 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
    1. 10.1 Kellerordnung 493
    2. 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
    3. 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
    4. 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
    5. 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
    6. 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
    7. 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
    8. 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
    9. 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
    10. 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
  24. 11. Das Küchenamt 585
    1. 11.1 Instruktionen für den Küchenmeister 585
    2. 11.2 Küchenamtsordnung 605
  25. 12. Das Pfisteramt 609
    1. 12.1 Instruktionen für den Pfistermeister (mit integrierten Brotausspeisungsordnungen) 609
    2. 12.2 Ordnung über die Brotausspeisung 646
  26. 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
    1. 13.1 Instruktionen für den Spittelmeister / die Spittelmeisterin 650
    2. 13.2 Kontrakt zwischen dem Spittelmeister und dem Verwalter des Meierhofes 667
    3. 13.3 Instruktionen für den Stiftsapotheker 669
  27. 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
    1. 14.1 Stallordnungen 679
    2. 14.2 Instruktionen für den Stallmeister 687
    3. 14.3 Instruktion für die Reitknechte 693
    4. 14.4 Instruktionen für den Geschirrmeister 696
  28. 15. Angestellte und Handwerker 709
    1. 15.1 Instruktion für den Zimmermann 709
    2. 15.2 Instruktionen für den Hausmeister des Freihauses in Wien 711
    3. 15.3 Instruktion für den Organisten 720
    4. 15.4 Abrechnung mit dem Hofgärtner 722
  29. 16. Die Donauschifffahrt 724
    1. 16.1 Bestallung des Schiffmeisters 724
    2. 16.2 Ordnung für die Schiffsknechte 725
  30. 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
    1. 17.1 Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 730
    2. 17.2 Texte im Zusammenhang mit der Entstehung der Kanzleiordnung 742
    3. 17.3 Bestallungsdekrete nach 1786 759
    4. 17.4 Amtseide 776
    5. 17.5 Inventar der Stiftskanzlei 778
  31. VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
  32. 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
    1. 1.1 Ungedruckte Quellen 783
    2. 1.2 Gedruckte Quellen 784
    3. 1.3 Hilfsmittel und Nachschlagewerke 785
    4. 1.4 Literatur 789
  33. 2. Abkürzungsverzeichnis 798
  34. 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
  35. 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
  36. 5. Glossar 801
  37. 6. Personenregister 841
  38. 7. Ortsregister 845
  39. 8. Sachregister 848
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