Page - 641 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 641 -
Text of the Page - 641 -
12. Das Pfisteramt
vor allen dingen deß gottshauß bedientten kheüfflich widerfahren unnd
wochentlich in der wochenzettl absonnderlich einstellen lassen, wievil, auch
gegen wem, er solche kleiben verkhaüfft; volgundts wider in der jahrs
raittung die verkhauffte kleiben in der außgab ordenlich spcificiern unnd
dargegen daß geldt ihm geltt empfanng in ein sonndere rubrigkhen sezen,
in allweeg aber dahin sechen, daß an nottürfftiger füettereÿ khein mangel
oder abganng seÿe.
[§ 18]
Verspeisung
18. Die verspeisung betreffendt, solle pfistermaister sich in allen irer
g(naden) gemachten unnd ime angehendigten instruction unnd ordnung ge-
mäß verhaltten. Waß aber die festtäg anlanngen thuen, zu welchen man ab-
sonnderliche wegkhen , aÿrfladen unnd strinzeln aintweder für ir g(naden),
herrn decanen unnd anndere herrn geistliche oder weltliche persohnen zu
pachen pflegt, solle pfistermaister nit für sich selbst, sonndern mit vor-
wissen irer g(naden) oder anstatt seiner nachgesetzter herrn thuen unnd
pachen lassen, auch daß gewicht, waß ein jedes wigt, ordenlich in denen
wochenzetteln einbringen, fürnemblich auch altem gebrauch nach zue den
vier gefallenen hochen festtägen einem jeden officier , schreiber unnd cora-
listen oder waß sonnst für besolte dienner ordinariter auff der officier essen
möchten, einem jeden anstatt eines par beschlagenen brodts ein paar revent -
unnd sonnst den annderen, eß seÿ im closter, reidtstall , geschierhoff , spittal
unnd sutten oder anndern orthen für daß gesündtbrodt ein paar beschlagens
passiert werden.
[§ 19]
19. Pfistermaister soll von dem gwölbschreiber , spittlmaister , maÿr , gschier-
maister unnd anndern, welche füettereÿ auff ross , viech oder geflügel abfor-
dern, jedes mall mit vleiß nach fragen, wie vill deß viechs seÿ, wohin mans
abfordert, alßdann die stuekh allzeit in denen wochenzetteln verzaichnen
unnd einkhommen lassen, die khuchel , daß spittal , maÿr unnd gschierhoff ,
wie auch reütstall in absonnderliche rubrigkhen abthaillen.
[§ 20]
20. Die sechsthaill seindt auch hinfüero allerdings abgestelt unnd solche
pfistermaister auf den cassten sich deß mezen, halbmezen, vierttl, achtl
unnd sechzehentheill in empfang unnd außgab gebrauchen.
[§ 21]
21. Auff die schuel , wie auch dem spittal soll er wochentlich am Montag vom
magister schole unnd spittlmaister die zettl abfordern, wie vill allenthalben
persohnen zuespeißen verhandten, unnd ausser der zettl ainiges paar brodt
nicht ervolgen lassen.
[§ 22]
22. In der extra ordinarÿ verspeisung solle pfistermaister ausser absonn-
derlichen bevelch niemandt nichts passiern unnd denen unnderthonnen , so
641
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848