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Edition
steuer oder rüstgeldt erlegen, ausserhalb der i traidt -, khuchel oder vischdi-
ennst nichts passiern lassen.
[§ 23]
23. Waß für extra auff die robatten geben wüerdt, solle er sovil müglich
specificiern, auch waß dorffs sÿ seindt oder auß jedem ambt darinnen sÿ
arbeithen, zettln abfordern.
[§ 24]
24. Dem maÿr, wie auch sein khnechten , so füettereÿ fassen, diweill sÿ
daheimb ir notturfft haben, ist verrers im brodt durch auß ohne absonn-
derliche bewilligung nichts zupassiern, doch dem pfistermaister alles ernsts
aufferlegt, daß er sÿ alßbaldten befürdere unnd wider die zeit nit auffhaltte.
[§ 25]
25. Den empfanng in traidt betreffendt solle pfistermaister schuldig unnd
verpundten sein, alles vleiß zuverzaichnen, von weme er jedes traidt emp-
fanngen, obs pau- oder diensttraidt , waiz , halbtraidt oder khorn seÿe, be-
nebens die ausständt an dienst- , zechet- , oder zinßtraidt in den scheinen,
specifice der raittung, aber ein jedes dorff, so dient, ob es heürig oder aus-
standt, absonderlichen sezen, damit man wissen möge, waß ain jedes gedient
unnd an demselben noch ausständig verbleibt j, sich auch in allweeg dahin
befleissen, daß im rändt- unnd pfisterambt in verreittung deß diennst traidts
gleichmassige rubrigkhen gehaltten werden.
[§ 26]
26. An empfach- unnd einnembung deß diensttraidts soll pfistermaister
allzeit guett achtung darauf geben, daß dasselbige rain unnd sauber ge-
lieffert werde. Wo er dasselbe unlautter befendte, solches auf den cässten
mit vorwissen deß kdecani oder hoffmaistersk reüttern, sich gar davon nit
abhaltten oder mit einicher schenckhung, es seÿ wenig oder vil, in geringsten
nit bestechen lassen, alßdann solches beÿ der jüngst geordneten unnd ihme
pfistermaister angehendigten lanndtmaß ohne einichen deß gottshauß noch
auch der underthonnen schaden umb messen, empfachen unnd treülich
einnemben unnd alles dahin befürdern, damit sie, sonnderlich die weit endt-
sessenen, wider die gebüer nit lanng aufgehaltten werden.
[§ 27]
27. Waß aber daß pau traidt zu Duttendorff anlangt, solches soll pfistermais-
ter so baldt die trescher daßelbig abgewundten, von ihnen den treschern ,
beÿsein deß förssters in empfang nemben unnd jedenthaill die über der
trescher gebüer überbliebene summa vleissig verzaichnen unnd juste gegen
register haltten, welche register nach beschechnem außtreschen jeder thaill
i folgt irrtümlich ein zweites Mal: der
j folgt irrtümlich ein zweites Mal: verbleibt, in A ′ gestrichen
k –k A ′: herrn praelaten oder decani
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848