Page - 654 - in INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG - Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
Image of the Page - 654 -
Text of the Page - 654 -
Edition
unnd annders uber des spittalls notturfft geubrigt, das solliches allain in
das closter unnd nicht annder ennte, sonnder ainem khuchlmaister gegeben
werde, der sollichs in seinen wochen zettlen lautter anzaigen solle unnd
nichts minder spittlmaister unnd khuchlmaister gegen einannder rabisch
haben, daran sollichs geschnitten werden. Als dan sollen die selben rabisch
alle monat gegen des khuchlmaister zetlen durch ainen weinkhellner bese-
hen, abgeraitt unnd vergleicht werden, damit man in erkhanntnus khomen,
iwas genießi des gottshauß des mairhoffs ain j jar haben mag. Es k soll auch
spittlmaister entgegen aufschreiben lassen, was ime auf das viech von clei-
ben , trait , gersten , salltz unnd annders gegeben wierdt.
[§ 9]
Es soll spittlmaister , noch sein hausfrau, khainerlaÿ gastung noch l ladt-
schafft auf des gottshauß costen halten, weder mit nachparn oder m fremb-
ten, sonnder sich nlaut diser ordnung betragen unnd benüegen lassenn.
[§ 10]
Nach dem gemelt spittal mit zimblichen einkhumen lauth der grundtpiecher
gestifft unnd versehen, soll spittlmaister unnd sein hausfrau all arm, elenth,
schwach menschen, khainen ausgeschlossen, die des allmuesen notturfftig
unnd begern, auf das lengist ann den dritten tag unnderhalten, derselben
khainen mit ungietten abscheiden o, aber khainen haußierer , landtfarrer
leichtförttig unnbekhanndt herbergen noch enthallten, sonnder allen not-
turftigen des almuessen treulich mittaillenn.
[§ 11]
Ittem es soll auch spittlmaister unnd sein hausfrau, wie getreuen diennst-
leuten gebuert unnd sie ierer phlicht nach zuthuen schuldig, allen des
gotshauß unnd spittalls irer verwaltung nutz unnd fromen befürdern unnd
derselben nachthaill unnd schaden, sovill inen muglich verhietten unnd
wenndten, auch in allen dingen guete wirdtschafft halten, sonnderlich des
feurs halben fürsichtig sein, damit guette ordnung gehalten, schaden verhiet
werden, dagegen sollen sÿ selbs, sambt irem diennst volckh ier unnderhal-
tung von dem gotshauß gewartten unnd empfachen, wie dise ordnung unnd
bestallung ainer yeden person besoldung wie bisher emphachen.
i –i B: und gemeß; C und D: was genus
j von inn korrigiert
k B: Er
l C und D: oder
m C und D: noch
n –n C: lassen diser ordnung unnd benüegen; D: lassen dißer ordnung betragenund benüe-
gen
o C und D: abschaffen
654
INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848