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Edition
[§ 3]
Sie hat zu sorgen, d(ass) die pfründler alles, was sie durch die milde des stif-
tes zu beziehen haben und was auf der in ihrem großen zimmer hängenden
tafel zu lesen ist, richtig empfangen. Sollte aber ein pfründler mit entzie-
hung seiner fleischportion oder seines weines auf einen oder mehrere tage
zu strafen seyn, so ist dieser umstand bey dem respectiven amte anzuzeigen,
damit daselbst die abrechnung geschehen könne.
[§ 4]
Sie wird ferner ihr besonderes augenmerk dahin richten, daß die pfründler
die vorgeschriebenen gebethe zur bestimmten Zeit andächtig verrichten,
pünktlich bey dem Ave Maria, bey den an bittagen abzuhaltenden proces-
sionen und bey jeder in der spitalskirche abzuhaltenden h(eiligen) messe
die thurmglocke läuten, alle Sonn- u(nd) feyertage der predigt und dem
hochamte oder der h(eiligen) segenmesse und dem nachmittägigen gottes-
dienste, wenn es ihre kräfte erlauben, unferbaulich beywohnen und öfters
im jahre, besonders aber am grünen Donnerstage , die h(eiligen) sacramente
der buße u(nd) des altars empfangen. Auch ist ihnen bey günstigen wetter
die anhörung einer h(eiligen) messe an Werktagen aufzutragen.
[§ 5]
Trunkenheit und jede art von unsittlichkeit wird sie strenge rügen und von
allen pfründlern hintanzuhalten bemühet seyn, und weil müßiggang der
anfang aller laster ist, so wird sie dieselben stets mit einer ihren kräften,
ihrem geschlechte und alter zusagenden handarbeit beschäftigen. Ebenso
wird sie jede uneinigkeit unter ihnen in ihrem keime zu ersticken trachten,
sie zur reinlichkeit in der kleidung, bett- und leibswäsche und zur öfteren
reinigung des hofraumes anhalten.
[§ 6]
Jeder pfründler hat zu jedem außergewöhnlichen ausgange die bewilligung
der spitelmeisterin einzuhohlen, noch sind häufige besuche fremder perso-
nen im spitale nicht zu gestatten.
[§ 7]
Der erste aus ihnen, der sich vor allen auszeichnen soll und den nahmen
suppenvater führt, hat zur gehörigen zeit das hausthor zu öffnen und zu
sperren. Die stunde, zu welcher gesperrt werden muß, ist von der spitelmeis-
terin festzusetzen, auch hat sie sich öfters zu überzeugen, daß die sperrung
vorgenommen sey.
[§ 8]
Wenn ein pfründler erkrankt, was jedesmahl der suppenvater anzuzeigen
hat, muß die spitelmeisterin alles das, was zur pflege desselben nothwendig
ist, anwenden, den arzt rufen lassen, sich von dem gebrauche der vorge-
schriebenen heilmittel überzeugung verschaffen und für die zeitliche admi-
nistrierung der h(eiligen) sacramente besorgt seyn.
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848