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Edition
verwitibten apoteckerin Maria Theresia Posingin verhanden gewesen und
von ihr übernohmen worden und lauth dissfällig verhandener, in copia auch
ihme h(errn) provisori zuestöllender beschreibung, dortiger taxation nach
auf — fl — kr sich belauffen hat, dergestalten ein- und überantworthet, das
derselbe zwar (soviell eß die gebrechliche geschir und instrumenten betrifft)
vor solche nicht zustehen, wohl aber wan etwas aus fahr- oder hinlässigkeit
zu grund gienge, zu verantworthen haben. Belangend hingegen die medica-
menten selbß, solche und deren erhaltung fleissig besorgen, hieran in ein so
andren was nöthig oder abgängig ist, mit guetheissen des bestölt stifftlichen
herrn medici und in der vor das stifft und des aus solcher stiffts apotecken
zu versehen komenden personalis erforderlichen quantitaet von zeit zu zeit
nachschaffen und in dissfälliger elaborirung jederzeit alle schuldige embsig-
keit und genaue aufsicht anwenden, die etwo hierzue gebrauchende species,
ingredienzien, instrumenta, kohlen oder was es ist, aber
[§ 2]
andertens jederzeit aus des stiffts camerer amt mitlß dahin einlegenden
zetlen oder specificationen anverlangen solle. Und ob man schan stifft-
l(icher)seiths
[§ 3]
dritens sowohl wegen des überanthworteten alß auch ferer von zeit zu zeit
nachzuschaffen komenden medicinen vorraths sich haubtsächlich von ihme,
h(errn) provisore , gewissenhafft, ehrlich und aufrichtigen menaggir- und
besorgung verlasset, derentwegen auch hievon eine genau und ordentliche
verrechnung demselben keinesweegs anmuethet. So hat jedoch
[§ 4]
viertens er, h(err) provisor , umb eintweders beliebigen falls alljährlich oder
beÿ einsmahlig desselben austritt einen beÿleiffigen überschlag formiren zu
könen, wegen all und jeden, sowohl für herren geistliche im stifft alß auch
für stiftl(iche) officier , bediente und deren leithe abgebenten medicamenten
von tag zu tag eine ordentl(iche) aufschreibung zuhalten, in solcher jedes
patienten nahmen, welchen die medicin zuekomen, gethreÿlich einzusezen,
auch sothane medicinen abgaben, wo- und soviell immer thuenlich mit re-
cepten oder recipisse zubelegen, hievon alßdan von halb zu halb jahr eine
mit bemelten recepten oder recipisse instruierte specification oder conto mit
ausgeworffen betreffenden tax ainzustöllen. Hingegen ist
[§ 5]
fünfftens in die statt oder umligende orthschafften, mithin ausser als stifft s
oder anderen alß von stifft depentirend und in stifftl(ichen) wohnungen
befindlichen persohnen etwas von der stiffts apothecken abzugeben beÿ
eigener entgeltung der hierauf durch landsfürstl(ichen) befelch verhenckten
straffe verbothen. Sonsten aber wird er, h(err) provisor ,
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848