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Edition
kürzeste haar haben, agebrauchen, mit der cardätschen gegen unnd nach
den haaren,a erstlich den kopf (weil die cordätschen noch sauber), hernach
den leib, insonderheit zwischen den leib unnd füessen, an bauch, schlauch
unnd zwischen den arschbackhen, volgents die füeß abbuzen unnd wo daß
geäder ist, hinden an kniebug anfiessen unnd nit hart anhalten, die fessel
unndt oberhalb derselben, insonderheit wo die zotten sein, sowoll auch die b
cron mit der cardätschen allezeit gar fleissig außbuzen, alß dan den staub,
so nach der cordätschen am roß verbliben, mit dem truckhnen wischtuech
an den ganzen pferdt , an kopf anfahendt, abwischen unnd daß wischtuch
an den fesslen in wendig woll hin unndt wider ziehen, damit dieselbe woll
geseubert werden, dann sonst werden sie an dieser beden orten gar balt
raudig. Volgendts mit feuchter flacher handt fest anhalden, gegen unnd nach
den harren abstreichen unnd die haar, so abgehen wollen, also abziechen
unndt zu dem endt einen schwammen haben, daran man die hendt feucht
mache. Nach diesen oder ist es zu spadt oder das stall gesindt zu müedt nach-
mittag (weil es ohne das selbige zeit nichts zuthun) soll man die möhn unndt
schweiff volgender gestalt puzen, nemblich man soll mit der ainen handt mit
denn fingern die harr, so wo sie aus der haut herauß wachsen, von ein ander
thun, also daß man die haut woll sehen khönne unnd mit der andern handt
mit einem nicht feichten, sondern ganz truckhnen wischtuch an der haut
und an den harren alda in grundt dem staub wohl weckh wischen. Man soll
sie auch nicht nezen. Wen man sie wascht, soll man sie alsobald abtrickhnen
oder wen man daß jenige waser, so ir fürstl(ich) gnaden der zuverordnen,
gebraucht, rörichtes wurzel 2/3, kleten c wurzel 1/3 [dazugeben].
[§ 2]
Wan man die möhn aufgeflochten hat unnd schlichten will, also zu der zier
zureuten, soll man sie zuvor mit den fingern von ein ander thun unnd von
einanderrichten unnd alß dann (unnd sonst nie) gar gemach kämpeln mit
einem weitern woll gebrauchten glaten d kämpl, der nicht schifferig ist, auch
nicht starckh mit dem kämpl reisen oder ziechen, damit man die haar nicht
abreise und am ersten zu underst anfangen unnd oberhalb mit der einen
handt die haar fest halten e, damit man sie nicht ausrauffe. Je weniger man
denn pferden die möhn unnd schweiff campelt, je beser ist es. Die schweiff
sol man eben auch also buzen unnd mit denn fingern anhalten, vonainander
thun. An der rüppen pflögen starckhe haar herauß zuwachsen, so einen
fingers lenger unnd nit lenger werden, die sein gar hart, schier wie saubörst;
a –a am linken Rand mittels Positionszeichen ergänzt
b über der Zeile ergänzt
c korrigiert
d korrigiert aus gladen
e korrigiert aus halden
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848