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14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen
wan man nur ein wenig daran ziecht, pflögen sie lieber alß andere haar auß-
zugehen; die thun den rosen gar wehe unnd verhinderen die andere harr an
wachsen. Derowegen soll man die rüpp offt unnd vleisig durchsuechen unnd
solche haar außrauffen, all zeit nach dem daß roß gebuzt, soll der knecht , so
ihme wartet, sehen, ob ihme etwaß an den hüffen (welche, wan sie schiffrig,
solches mit der respel oder sonsten weckh feillen unnd gladt machen), an
den augen oder sonsten an den ganzen leib mangel, ob es geschwollen, ob
die eisen rogl unnd solches den stallmaister unndt satl knecht alsobaldt
anzeigen.
[§ 3]
Alß dann soll man die roß mit einen truckhnen wischtüechern uber unnd
uber abwischen, mit der kappen und mit der leinenen deckhen in sommer ,
mit kozen in winder bedeckhen, f unnd leztlich auß den ständen die unsau-
berkheit, so von den striglen unnd buzen in die ständ khommen, gemach
(damit man die pferdt nicht wider bestaube) außkeren, so die bedeckht,
so man es wider umb kehrn an baarn, den jungen rosen , so under 6 jahr
sein, heu , so nicht miechtlet, welches man zuvor woll außschlagen unndt
außbeitlen solle, damit es nicht staubig seÿ, in barn geben, damit sie desto
ruhiger stehen. Unnd so daß auffgessen, sol mans drenckhen unnd abermalß
ein wenig heu firwerffen. Wan man die roß drenckhen will, sol man ihnen,
wan mans haben khan, aus fliessenden wasser zu trinckhen geben, dan die
brun unnd rörwasser seint viel hörter unnd költer alß die fliessenden, seint
auch den rosen viel gesünter. Unndt wan man ihnen zu trinckhen gibt, soll
man sie auf einmahl nicht gnueg trinckhen lassen, sondern offt abbrechen,
hier zwischen ein wenig heu geben, daß man zuvor inn einen saubern wasser
eingenezt. Alß dan daß wasser wider vorhalten unnd solches, so offt unnd
viel, biß es gnueg hat, unnd das trinckhens selbs nit mehr begehrt.
[§ 4]
Under tags sol daß stall gesint die strigl unnd cardätschen sauber ausbuzen,
die wüschtüecher alle tag unnd die deckhen alle wochen einmahl waschen;
es were dann eine döckh gar sehr unsauber, so soll sie alsobalt gewaschen
werden. Volgents sollen sie die satl unndt zeug buzen.
[§ 5]
Ehe man daß nacht fueter gibt, sollen die knecht den pferden alle drite
nacht g fleissig außraumen und mit gueten khie hkoth (unnd so dasselbig
auf den reissen mit essig angefeucht, ists umb so vil desto besser) fleissig
einschlagen, ausser den rossen , so sathüffig von natur, den soll man gar
nicht einschlagen, aber hergegen aufwentig an hüeff mit guter hernsalb
f folgt gestrichen: unnd leztlich
g korrigiert
h korrigiert
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848