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Edition
den, dem herrn prelaten unnd hoffmeister iso wol er auchi gewarttig und
gehorsam sein, alle rustung woll unnd sauber halten, nichts zu unnuz ver-
schwendten nach vergeben, auch furnemblich nit gestaten nach verhelffen,
uber die geburlich zeit zu nachts mit spilen , sauffen j sich aufzuhalten k unnd
zu uberweinen, darauß vil pöses, unrath, muethwillen, poldern, rauffen ,
schlagen unnd andere leichtfertigkheit unnd unzucht ervolgt, sovill l mugli-
chen ver mmietten pleibetm, mit auferlegung hoher straff und peen. Welcher
solches uber des hof- oder stalmeister nverbott und ermanungn oubertretten
unnd dawider freventlichen und verachtlich handeln p wirde, solle q nach
gelegenhait der verbrechungo mit den unndersten thurn gestrafft r unnd
alßdan sohn ainich abschaidts tgeurlaubt werdent.
139.
Instruktion für den Stallmeister
ohne Ort, [1685 Juni 14 (1682 März 9)]
A StAKl, K 207, Nr. 5.
Aufbau: R – P – 9 §§.
Datierung: nach dem Rückvermerk. Im Rückvermerk findet sich als gestrichene Datierung
auch der 9. März 1682. Es könnte sein, dass diese Instruktion zweimal ausgefertigt
wurde.
Überlieferungsform: Abschrift.
PÜ: B StAKl, K 596, Nr. 25: Abschrift.
[R]
aInstruction eines stalmaistersa. bDisße instruction den 14. Junÿ 1685 dem
stalmaister geben worden.b
i –i am linken Rand mittels Positionszeichen ergänzt
j folgt in B: und dergleichen ungebürlichen sachen
k korrigiert aus: aufhalten
l korrigiert
m –m über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: miedten werde
n –n über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: ableinen, ubertrit unnd sich des ubels nit
enthelt
o –o mittels Positionszeichen unten ergänzt
p über der Zeile ergänzt, stattdessen zwei Wörter getilgt
q folgt ein getilgtes Wort
r über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: zustraffen
s –s über der Zeile ergänzt, stattdessen gestrichen: gar zu urlauben
t –t ergänzt
a –a B: Instruction deß closters stallmaistes betr(effend)
b –b ergänzt; stattdessen gestrichen: den 9. Martÿ 1682 ihme ubergeben; fehlt in B
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848