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14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen
weniger über nacht behalten, das nächtl(iche) außlauffen denen knechten
abstellen, besonders aber all mögl(iche) sorg anwenden, daß durch das tob-
ackh rauchen und verwahrlosung des liechts aller feÿer schaden mit der hilf
Gottes verhindert werde.
[§ 4]
3. Soll ein geschiermeister fleissiges nachdenken machen, wie und was arth
man etwann mit leichterer mühe verschauung pferdt und züg b die fuhrn zu
nuzen des stüffts erleichtern oder vermindern könne. Darum ist er schuldig,
die weeg und gegenden, sonderlich was wald und wisen betr(ifft), fleissig
zu besichtigen c, beÿ abladung schwerer heu -, holz - d fuhren und dergleichen
öffters gegenwärtig zu seÿn, denen knechten nach zureitten und zu sorgen,
daß unterweegs nicht etwann zu schaden der gnäd(igen) herschafft gethan
oder vergeben werde.
[§ 5]
4. Muß ein gschiermeister alles fleissig dahin sehen, daß daß ord(entlich)
futer (welches wochentl(ich) nach anzahl deren pferdten gegeben würd)
denen pferdten nicht verschwänderisch, sondern nach nothdurfft allein und
würthschafftl(ich) verfüetert und darvon nichts anderwertig hingeben oder
versträuet werde. Und zumahlen an folgenden 3en stücken, alß ordent-
l(ich) füeterung, waschung oder säuberung deren pferdten , endl(ich) auch
in beschlagung fast alles gelegen, alß solle er gschiermeister beÿ disen 3
verrichtungen (so offt es immer möglich) gegenwärtig seÿn und also fleissig
anordnen, wie es zur aufrechthaltung dern pferdten gedeuen mag.
[§ 6]
5. Und leztlichen muß ein gschiermeister alle pferdt öffters und genau
betrachten, damit er die kranckheiten zeitl(ich) wahrnehme und vorbiegen
könne, auch allzeit fleissig untersuchen, durch wessen knechts wahrlo-
sung oder liederlichkeit die pferdt schaden gelitten und gleich wie übrigens
einen getreuen diener und beamten gar wohl anstehet, den nuzen seiner
herrschafft beÿ obbesagt und alle andern gelegenheiten nach kräfften zu
befördern, alß versichet man sich auch von gegenwärtig neu aufgenohmenen
gschiermeister Matth(ias) Lampert , daß er in disen und all übrigen vorfah-
lenheiten ein getreu, embsig und nuzliche verwaltung führen werdt. Imfahl
er aber mit der zeit abschied nehmen und sein glückh weiters suchen wolte,
soll er schuldig seÿn, ein halbes jahr vorhinein aufzukünden, gleichwie auch
seine g(nä)d(i)ge herschafft gegen ihme ein gleiches zu thuen sich vorbehal-
tet.
b B: zeüg
c korrigiert
d folgt gestrichen: und; folgt in B: und löß-
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848