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Edition
g(ischen) freÿhoff alß in einem geist(lichen) hauß befleißen, sich sambt den
seinigen deß ärgerlichen schelten und gottslästern , wie auch schwiermen
und sauffens und allerhandt leichtferttigkheiten genzlich enthalten und ein
solchen unsträfflichen wandtl führen, wie es einem erbahren christen will
gebühren und zuestehen. Denn hiemit ihro hochwürden und gnaden herr
praelath die freÿe wohnung in besagten closterneüburg(ischen) freÿhoff , alß
zu ebner erden im untern stockh, die stuben und camer gegenüber, vor
sich unnd sein weib zu einer wohnung und darauff die nothdurfft holz zum
kochen und im winter zum einhaizen verleichen. Doch mit diser beschaiden-
heit, daz sÿe conleüth mit dem holzbrenen nit verschwenderisch umbgehen,
sondern selbes gesparsamb antragen, auch nit ainiges scheitt außer hauß
weckhgeben, eß seÿe wem es wolle.
[§ 2]
2. Unnd damit auch anderten daß dienstmensch , so vom closter auß besol-
det wirdt, wie auch sein aigenes mensch, wan er aines zuhalten gesinnet,
eine wohnung haben, solle vor sÿe eine auß beeden cammern in dem gang
oder beede cammern (außenomben die im hoff und in der einfahrt, dero
man selbst zum hauß vonnöthen hat) ihnen zur schlaff-cammer verlichen
werden. Die übrigen zimmer unnd cammer im hauß sollen zu des closters
gebrauch verbleiben. Daß hauß und dem hauß schliessel solle er solcher-
gestalt beÿ tag sowohl alß beÿ nacht verwohrn, damit es abents zeitlichen
gesperret, beÿ tag aber wegen die villfältigen einlauffendten partheÿen, auch
damit den schlimben leüthen khein gelegenheit geben werde, zum maußen,
wenigist der rigl vor die khlaine haußthüer vorgezogen werde.
[§ 3]
3. Anlangent daz dienstmensch , so vom closter auß besoldet wierdt, solle ihr
die underhaltung von denen geistlichen studenten, so im hauß studiren und
solang sÿe alda wohnen, geraicht werden. In dero abweßenheit aber solle der
haußmaister sÿe zuverkhösten schuldig sein und hingegen in seine dienst
gebrauchen künnen. Ihme aber, dem haußmaister , solle allein bzuegelassen
seinb wan ihro hochwürden und gnaden zu Wienn seint und er dieselbe wirdt
bedienen helffen, die tafel mit dero leüthen und diennern zuegeniessen.
[§ 4]
4. Solle der haußmaister und sein weib sich aller sauberkheit im hauß ,
hoff, zimmern und einfahrt befleissen, die gassen und den hoff, sambt der
einfahrt die wochen wenigist zweÿmahl lassen kheren, die vorheüßer aber
und gäng, alle anderte täg, nit weniger den schnee im winter von denen
dächern und offnen gängen zeitlich abwerffen. Und da er etwan an gebäu
oder dächern einen mangl oder schadhafftigkheit verspühren solte, selben
b –b über der Zeile ergänzt
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848